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Behörden in Rheda-Wiedenbrück: Ämter, Gebühren & Online-Dienste

Für Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen, Kreis Gütersloh) sind 57 Behörden-Leistungen mit amtlichen Gebühren und Unterlagen erfasst, davon 56 mit Online-Dienst — plus 7 Amts-Standorte mit Adresse und Öffnungszeiten.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

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Ausweis & Dokumente

Umzug & Wohnen

Familie & Partnerschaft

Arbeit & Soziales

Führerschein

Steuern & Gewerbe

Gesundheit, Pflege & Rente

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Personalausweis beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Benötigte Unterlagen

• altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden: • Geburtsurkunde • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges …

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können. Die Bearbeitungszeit liegt ca. bei 3 Wochen.

Reisepass beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • …

Bearbeitungsdauer

Reisepass: ca. 4 - 6 Wochen Expressreispass: 3 - 4 Werktage Vorläufigen Reisepass: Ausstellung direk vor Ort

Wohnsitz anmelden / ummelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Bearbeitungsdauer

keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)sofort bei Vorsprache

Führungszeugnis beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Bearbeitungsdauer

Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: ca. 2 Wochen, Europäisches Führungszeugnis: ca. 6 Wochen

Gewerbe anmelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeanmeldung

Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Eheschließung anmelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung: • gültigen Personalausweis oder Reisepass

Bearbeitungsdauer

• Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag. • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.

Geburtsurkunde beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell verschieden.

Wohngeld beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: II.2-50.1 Soziales - Wohngeldstelle · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Einbürgerung beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2) · Gütersloh · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Reiseausweis für Staatenlose • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Schwerbehindertenausweis beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Schwerbehindertenangelegenheiten (3.3.4) · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

Bearbeitungsdauer

3 Monate Es handelt sich um eine Durchschnittsangabe.

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Führerschein und Fahrerlaubnisse (2.2.3) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Internationalen Führerschein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Führerschein und Fahrerlaubnisse (2.2.3) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung • gültiger Führerschein • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Führerschein und Fahrerlaubnisse (2.2.3) · Gütersloh · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Benötigte Unterlagen

Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Führerschein und Fahrerlaubnisse (2.2.3) · Gütersloh · bundesweite Infos

Arbeitslos melden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Elektronische Arbeitslosmeldung: • Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 sowie ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Persönliche Arbeitslosmeldung: • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung

Bearbeitungsdauer

Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.

Arbeitslosengeld beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung • Bei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-Ausweisfunktion • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: • Kündigungsschreiben • Erklärung zur Arbeitsaufgabe • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld • Bescheinigung über Nebeneinkommen • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit) • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)

Bürgergeld beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Jobcenter: Leistungen (5.4) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Antragsformulare • gültiges Ausweisdokument: • Personalausweis oder • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung • Aufenthaltstitel • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge) • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge) • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) • falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) • Arbeitsbescheinigung …

Kindergeld beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Für den Kindergeldantrag benötigen Sie: • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder, • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise: • Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder • Nachweis der Behinderung

Kinderzuschlag beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Der Kinderzuschlag zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25.

Elterngeld beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Kreis Gütersloh - Elterngeldstelle · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Antragsformular • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument) Gegebenenfalls weitere Unterlagen: • Personalausweis oder Aufenthaltstitel • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Unterhaltsvorschuss beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Stadt Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: • Antragsformular • Geburtsurkunde des Kindes • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort. Einzelfallabhängig.

Vaterschaftsanerkennung in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei. Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.

Benötigte Unterlagen

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)

Wohnberechtigungsschein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bauen und Wohnen: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission (4.2.4) · Gütersloh · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

Benötigte Unterlagen

Bei schriftlicher Antragsstellung • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard) • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis ELEKTRONISCH Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig. Außerdem: • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel einige Tage.

Bewohnerparkausweis beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Straßenverkehr · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. • Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich • Ein auf Sie zugelassenes Kfz bzw. ein Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Firmenfahrzeug • keine eigene Garage oder eigener Stellplatz

BAföG beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt) · bundesweite Infos

Pflegegrad beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• formlose Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Wohngruppe erfüllt sind • Adresse und Gründungsdatum der Wohngruppe • Mietvertrag mit Grundriss der Wohnung und Pflegevertrag Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel eine Vereinbarung mit der beauftragten Person über zu erbringende Aufgaben. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Werktage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt.

Bildung und Teilhabe beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Welche Leistungen gibt es für mein Kind? Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule. Diese Angebote im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) werden mit einem monatlichen Betrag von bis zu 15 € (180,00 € im Jahr) unterstützt. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. • Vereinsbeiträge: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur • Unterrichtskosten: In künstlerischen Fächern, wie beispielsweise Instrumentalunterricht (teilweise auch in Musikklassen) oder Kunstunterricht • Kurse: Ein vielfältiges Angebot an Kursen von Schwimmkursen bis hin zu Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Babyschwimmen wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern • Freizeiten: Teilnahmekosten an gemeinschaftlichen Freizeiten anerkannter …

Rente beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Rente für Bergleute • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)

Bearbeitungsdauer

Sie können die Rente für Bergleute erhalten, wenn Sie • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, • Ihre bisherige Arbeit im Bergbau als Hauptberuf wegen Krankheit oder Behinderung nicht weiter ausüben können und • Sie wegen Krankheit oder Behinderung auch keine andere gleichwertige Tätigkeit ausüben können.

Personalausweis verloren: Verlust melden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen. Die Bearbeitungszeit liegt ca. bei 3 Wochen.

Gewerbe abmelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Benötigte Unterlagen

• Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3 • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.Bei Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird die Gewerbeabmeldung innerhalb einer Woche bescheinigt.

Gewerbe ummelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33 für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13

Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen • bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW steht die Empfangsbescheinigung direkt nach Entrichtung der Gebühr im Nutzerkonto zur Verfügung. Bei Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird die Gewerbeabmeldung innerhalb einer Woche bescheinigt

Sterbeurkunde beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Amtsärztlicher Dienst (6.2.1) · Gütersloh · bundesweite Infos

Grundsicherung im Alter beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.

Steuernummer beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · Bonn · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Gesundheit (6.2) · Gütersloh · bundesweite Infos

Eheurkunde beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Bearbeitungsdauer

ca. 2 - 5 Tageca. 1 Woche.

Namensänderung beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können. Die Bearbeitungszeit liegt ca. bei 3 Wochen.

Baugenehmigung beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: III.3 Fachbereich Bauordnung · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in dem Fall des § 77 BauO NRW 2018  innerhalb von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.

Fischereischein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

1. Online-Antrag (Landesdienst) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Gesamtgebühr: 18 Euro 2. Antrag bei der Gemeinde (örtlich zuständig) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Bearbeitungsgebühr der Gemeinde: 12 Euro Gesamtgebühr: 30 Euro

Benötigte Unterlagen

Bei Onlinebeantragung: • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026 Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

Jagdschein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Sicherheit und Ordnung (6.1.1) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein: • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden) • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) • Mindestalter 16 Jahre • Charakterliche und körperliche Eignung

Nebenwohnsitz anmelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Finanzamt · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Soweit für Sie eine Anzeigepflicht besteht (bspw. beim Erwerb von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden), reichen Sie bitte die privatschriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen beim Finanzamt ein. In allen anderen Fällen wird das Finanzamt Sie ggf. auffordern, weitere Unterlagen (bspw. abgeschlossene Bau- oder Generalunternehmerverträge, Nachweise über valutierende Höhe von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden) einzureichen.

Kleinen Waffenschein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Kreispolizeibehörde Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Waffenschein beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Kreispolizeibehörde Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Waffenbesitzkarte und Waffenschein • Nachweis eines Bedürfnisses (zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person) • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)

Waffenbesitzkarte beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Kreispolizeibehörde Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Bescheinigung des Schießsportverbands, Jagdschein, Nachweis über Gefährdung oder Nachweis über ein sonstiges Bedürfnis zum Waffenbesitz • Sachkundenachweis • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahren)

Bearbeitungsdauer

• Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für Sportschützen gilt • ein Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb von • Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und • Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist (§ 14 Abs.

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Grundbuchamt (Amtsgericht) · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

• Die Grundbucheinsicht beim Grundbuchamt: gebührenfrei • Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch durch das Grundbuchamt: 10,00 EUR • Erteilung eines amtlichen Ausdrucks: 20,00 EUR • Abdruck aus dem Grundbuch durch Notarin oder Notar: 10,00 EUR • beglaubigter Abdruck: 15,00 EUR zuzüglich Auslagen der Notarin oder des Notars, insbesondere die Abrufgebühr in Höhe: 8,00 EUR (je Grundbuchblatt)

Benötigte Unterlagen

• Reisepass oder Personalausweis • wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers)

Bearbeitungsdauer

Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Einsicht sofort vornehmen.

Punktestand in Flensburg abfragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) · Flensburg · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.

Benötigte Unterlagen

• ausgefüllter Online-Antrag oder • Antragsformular mit Identitätsnachweis und eigenhändiger Unterschrift

Elternzeit anmelden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Jugend: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld (3.5.1) · Gütersloh · bundesweite Infos

Hilfe zur Pflege beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Pflege (3.3.2) · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Sie haben Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten, die aus gesundheitlichen Gründen bestehen, und sind deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen? Dann haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zuerst Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der Restkosten nicht möglich, kommen Leistungen der Sozialhilfe, wie die Hilfe zur Pflege, in Frage. Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege können Sie aber auch dann haben, wenn Sie keine Ansprüche gegen die Pflegeversicherung haben, beispielsweise, wenn Sie nicht …

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der erforderlichen Nachweise ab. Einzelfallabhängig.

Scheidung einreichen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Antragsformular • zum Nachweis der Eheschließung: • Heiratsurkunde oder • Familienbuchauszug oder • Heiratsregisterauszug der geschiedenen Ehe im Original • vollständige Ausfertigung oder vom Gericht des betreffenden Staates erteilte beglaubigte Abschrift der ausländischen Scheidung • bei behördlicher Scheidung: • Scheidungsurkunde oder • Scheidungsregisterauszug im Original • Nachweis der Rechtskraft der ausländischen Scheidung, zum Beispiel durch einen Gerichtsstempel • bei Ländern, in denen zur Wirksamkeit der Scheidung eine Registereintragung erforderlich ist: Nachweis über die Registereintragung • von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Deutschland angefertigte Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke • Bescheinigung über Ihr Einkommen • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht • Kopie Ihres gültigen Reisepasses Bei allen ausländischen Urkunden müssen folgende …

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb können wir Ihnen leider keine Bearbeitungsdauer nennen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bauen und Wohnen: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission (4.2.4) · Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten), • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen. • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug), • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

Bearbeitungsdauer

• keine Angabe In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Untersuchungsberechtigungsschein in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Bürgerbüro im Rathaus Rheda · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen: • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: • Untersuchungsberechtigungsschein • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten • Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate Sie sind mit einer Wohnung in Rheda-Wiedenbrück gemeldelt.

Verkehrswertgutachten beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt. Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden: • Grundbuchauszug • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen • Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin • Brandversicherungsschein • Verzeichnis der Miet- und Pachteinnahmen • Verzeichnis Betriebskosten • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren • Energieausweis • Lageplan • Baupläne/Grundrisse.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse beziehungsweise anstehender anderer Gutachten. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: II.3-51.4 Verwaltung und Finanzsteuerung · Rheda-Wiedenbrück · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass der Eltern • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Arbeitsunfall melden in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen · bundesweite Infos

Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

• Arbeits-, Wege- oder Schulunfall Ihrer angestellten Person, wodurch diese voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist • Unfall von Schülerinnen oder Schülern, Studierenden oder im Kindergarten, der eine ärztliche Behandlung erfordert

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Rheda-Wiedenbrück

Zuständig: Sicherheit und Ordnung (6.1.1) · Gütersloh · bundesweite Infos

Gebühren (amtlich)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Benötigte Unterlagen

• Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei juristischen Personen für alle zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit • Bei Wohnsitz in Deutschland: • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung • Führungszeugniss zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland, die die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform • bei Unternehmenssitz in Deutschland: • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handels- Genossenschafts- oder Vereinsregister • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B.

Amts-Standorte in Rheda-Wiedenbrück

Standortdaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).

Bürgerbüro

Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Mo-Mi 08:00-17:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-12:00 · Sa 09:00-12:00

Landesbetrieb Straßenbau NRW Straßenmeisterei Wiedenbrück

Bielefelder Straße 163, 33378 Rheda-Wiedenbrück

+49 5242 9049-0

Finanzamt Wiedenbrück

Am Sandberg 56, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Jobcenter Kreis Gütersloh

Wasserstraße 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Rathaus Rheda-Wiedenbrück

Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00, Mo, Di 14:00-17:00, Do 14:00-18:00 · Mi 08:00-13:00

Standesamt

Markt 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Kreisverwaltung Gütersloh

Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Mo-Do 07:30-17:30, Fr 07:30-12:30

+49 5241 85 0

Offizielle Website →

Häufige Fragen

Welche Behördengänge kann ich in Rheda-Wiedenbrück online erledigen?
Für 56 von 57 erfassten Leistungen ist in Rheda-Wiedenbrück ein Online-Dienst hinterlegt — die direkten Links stehen bei der jeweiligen Leistung auf dieser Seite.
Woher stammen die Angaben für Rheda-Wiedenbrück?
Alle Leistungs- und Gebührendaten kommen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktion Nordrhein-Westfalen), Standortdaten aus OpenStreetMap — jeweils mit Stand-Datum (08.07.2026).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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