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Wie bekomme ich einen echten Waffenschein?

Angelrute am Steg eines ruhigen Sees bei Sonnenaufgang
Symbolbild · KI-generiert
Den Waffenschein zum Führen scharfer Schusswaffen beantragen Sie bei der Waffenbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt – die genaue Zuständigkeit regeln die Bundesländer. Die Hürden sind hoch: Neben Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde müssen Sie ein anerkanntes Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung nachweisen (§ 4 Abs. 1 WaffG); als gefährdete Privatperson müssen Sie zudem glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein (§ 19 WaffG). Welche Gebühren und Unterlagen in Ihrer Stadt gelten, zeigt diese Seite aus den amtlichen Verwaltungsportalen. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 17,00 € und 535,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 7995 Städte, davon 4042 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Waffenschein beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Waffenschein beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Der Antrag ist kostenpflichtig. Es wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an. für Geld- und Werttransporte: • 59,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund des gleichen Bedürfnisses wie die Waffenbesitzkarte • 75,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Bedürfnisses als die Waffenbesitzkarte für Personen- und Objektschutz: • 59,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund des gleichen Bedürfnisses wie die Waffenbesitzkarte • 173,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Bedürfnisses Nach Erteilung fallen für Inhaber/innen von Erlaubnissen weitere Gebühren an: • 44,00 bis 156,00 Euro: für die Verlängerung • 59,00 bis 170,00 Euro: für die Wiedererteilung

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf • Alternativ Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin. Die Anzeige kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden. • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • Sachkundenachweis Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden. • Bedürfnisnachweis Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen. • Angaben zu den in den Waffenschein einzutragenden Waffen (sofern bereits bekannt) • Bescheinigung des Arbeitgebers (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages) für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind Bescheinigung des Arbeitgebers: • über ein aktuelles Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit, bei der das Führen einer Waffe erforderlich ist. Die Bescheinigung muss Aussagen zum Umfang (Vollzeit oder Teilzeit) enthalten und, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Nicht relevante Informationen können geschwärzt werden. • mit Angabe, welche Art von Bewachungstätigkeit ausgeübt werden soll (Geldtransport, Werttransport, Objektschutz, Personenschutz) • mit Angaben, welche Waffe/n geführt werden soll/en (sofern bereits bekannt) • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Waffenschein beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)59,00 € / 75,00 € / 173,00 €Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)250,00 €08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)250,00 €08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)48,00 € / 144,00 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)250,00 €08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)Online-Dienst08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)360,00 € / 535,00 € / 94,00 €Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)08.07.2026
Erfurt (Thüringen)Online-Dienst08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)Online-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)Online-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)Online-Dienst08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)08.07.2026

+ 7955 weitere Städte über die Behörden-Suche.

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Häufige Fragen

Was kostet „Waffenschein beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 17,00 € und 535,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Waffenbehörde. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Waffenschein beantragen“ online?
In 4042 von 7995 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Worin unterscheidet sich der Waffenschein vom Kleinen Waffenschein?
Der echte Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit, der Kleine Waffenschein nur das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Beim echten Waffenschein müssen Sie zusätzlich Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) – beim Kleinen Waffenschein entfallen diese drei Nachweise (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG).
Wann erkennt die Behörde ein Bedürfnis zum Führen an?
Nach § 8 WaffG müssen besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft gemacht werden – das Gesetz nennt unter anderem Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer. Gefährdete Personen müssen nach § 19 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Für das Führen müssen diese Voraussetzungen zusätzlich auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (§ 19 Abs. 2 WaffG). Diese Hürde ist in der Praxis sehr hoch.
Wie lange ist ein Waffenschein gültig?
Die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG). Unabhängig davon muss die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aller Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut prüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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