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Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis) beantragen: Kosten & Dauer

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Symbolbild · KI-generiert
Den Bewohnerparkausweis beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt — je nach Kommune ist das Ordnungsamt oder das Bürgeramt zuständig, vielerorts geht der Antrag auch online. Der Ausweis berechtigt Bewohner ausgewiesener Quartiere mit erheblichem Parkraummangel zum Parken in ihrer Bewohnerparkzone. Gebühren, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauer für Ihre Stadt finden Sie hier direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG), mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 0,30 € und 390,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 7161 Städte, davon 589 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Bewohnerparkausweis beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Bewohnerparkausweis beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

20,40 Euro: Neuausstellung ("Verlängerung") eines Bewohnerparkausweises Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Neuausstellung („Verlängerung“) eines Bewohnerparkausweises Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone. • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit. • Parkausweisnummer • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie) Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen. • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie) • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse. • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen. • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Zulassungsinhaber/in des Fahrzeugs sein: Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde • z. B. durch schriftliche Erklärung des Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers • Bei Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde. • Bei Carsharing: Carsharing-Vertrag (in Kopie) • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen. • Für einige Carsharing-Anbieter gibt es besondere Regelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter. • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu verlängern und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. • Hinweis zum Datenschutz Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Wie lange dauert es?

bis zu 4 Wochen Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Bewohnerparkausweis beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)20,40 €Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
München (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)65,00 € / 70,00 € / 75,00 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)30,70 € / 15,00 €Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)46,00 € / 30,70 € / 20,50 €Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)Online-Dienst08.07.2026
Dresden (Sachsen)08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)30,00 € / 15,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)30,00 € / 7,50 € / 90,00 €Online-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)360,00 € / 36,50 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)7,50 € / 15,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)30,00 € / 10,20 € / 60,00 €Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)0,52 € / 100,00 € / 170,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)90,00 €Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)30,70 € / 10,20 € / 0,30 €Online-Dienst08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)200,00 € / 100,00 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)30,70 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)31,20 €Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)90,00 €08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)30,70 € / 14,00 € / 23,80 €Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)10,20 € / 30,70 € / 145,00 €Online-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 0,30 € und 390,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Ordnungsamt / Bürgeramt (Straßenverkehrsbehörde). Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ online?
In 589 von 7161 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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