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Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten & Unterlagen

Fahrstunde: Hände am Lenkrad eines Fahrschulautos
Symbolbild · KI-generiert
Den Pflichtumtausch Ihres alten Führerscheins erledigen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert bestehen — getauscht wird nur das Dokument, eine neue Prüfung ist nicht nötig. Auf dieser Seite finden Sie die gestaffelten gesetzlichen Fristen sowie Gebühren, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauer für Ihre Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder, mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 1,00 € und 55,05 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 9314 Städte, davon 3987 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• 26,50 Euro: Umtausch Kartenführerschein • 5,31 Euro: Direktversand des Kartenführerscheins direkt zu Ihnen nach Hause • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich) • 35,00 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands • 42,10 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Personalausweis bzw. Pass • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. • Kartenführerschein • ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll. (Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.) • Aufhebung der Sehhilfen-Auflage • Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage ist im Rahmen des Umtauschs eines Führerscheines die Vorlage eines gültigen Sehtests erforderlich. • Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ist gemäß § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist zur Aufhebung der Sehhilfe-Auflagen eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 beizubringen.

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch): Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)26,50 € / 5,31 € / 7,70 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)32,80 € / 22,30 €08.07.2026
München (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)25,30 € / 43,90 € / 9,75 €Online-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)32,90 €08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)31,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)25,30 € / 34,14 €08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)26,50 € / 32,82 €Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)26,50 € / 6,32 € / 22,32 €Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)26,50 € / 7,70 € / 5,31 €Online-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)4,50 €Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)34,70 €08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)30,40 € / 26,50 €Online-Dienst08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)30,40 € / 55,05 €08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)25,50 € / 1,00 € / 6,32 €Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)30,30 €08.07.2026
Erfurt (Thüringen)Online-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)25,00 € / 30,00 € / 19,90 €Online-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)25,50 € / 1,00 € / 6,32 €08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)26,50 € / 6,30 € / 25,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026

+ 9274 weitere Städte über die Behörden-Suche.

Zuständige Führerscheinstelle in Ihrer Stadt finden

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Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 1,00 € und 55,05 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ online?
In 3987 von 9314 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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