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Gewerbe abmelden: Kosten, Unterlagen & Ablauf

Ladeninhaberin öffnet morgens ihr Geschäft — Gewerbe anmelden
Symbolbild · KI-generiert
Ihr Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt der Gemeinde ab, in der der Betrieb seinen Sitz hat — die Anzeige der Betriebsaufgabe ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 GewO). Auf dieser Seite finden Sie die amtlichen Gebühren, benötigte Unterlagen und Online-Dienste für Ihre Stadt — direkt aus den Verwaltungsportalen der Länder (PVOG), mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 6,00 € und 117,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 8987 Städte, davon 5886 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Gewerbe abmelden in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Gewerbeabmeldung Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung. • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.

Gewerbe abmelden: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
München (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)22,00 € / 112,00 €Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)Online-Dienst08.07.2026
Dresden (Sachsen)08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)44,00 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)Online-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)22,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)30,00 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)26,00 € / 33,00 € / 13,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)40,00 €Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)10,00 € / 25,00 € / 15,00 €Online-Dienst08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)08.07.2026

+ 8947 weitere Städte über die Behörden-Suche.

Zuständiges Gewerbeamt in Ihrer Stadt finden

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Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe abmelden“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 6,00 € und 117,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Gewerbeamt / Ordnungsamt. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Gewerbe abmelden“ online?
In 5886 von 8987 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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