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Wie erhalten Sie die Erlaubnis nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe?

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Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde — welche das ist, bestimmen die Bundesländer: häufig das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Zusätzlich müssen Sie je nach Tätigkeit eine IHK-Unterrichtung oder die anspruchsvollere Sachkundeprüfung nachweisen. Welche Behörde in Ihrer Stadt zuständig ist und welche Gebühren und Unterlagen gelten, zeigen wir hier aus amtlichen Verwaltungsportalen. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 8,00 € und 900,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 10033 Städte, davon 4522 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

84,00 bis 2.045,00 Euro je Aufwand

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular. • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. • Sachkundenachweis IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal) Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste Bescheinigung für Verbraucherinsolvenzverfahren können Sie bei Ihrem Wohnortgericht beantragen. Die zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig. • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen"). • Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes. • Berufshaftpflichtversicherung Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe. • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (z. B. GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)45,00 €Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)08.07.2026
München (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)250,00 € / 305,00 € / 366,00 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)siehe Details08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)476,00 €Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)500,00 € / 315,00 € / 50,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)08.07.2026
Dresden (Sachsen)08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Nürnberg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)900,00 € / 250,00 € / 350,00 €08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)535,00 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)500,00 € / 250,00 €Online-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)300,00 € / 600,00 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe Details08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)500,00 €08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 8,00 € und 900,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Gewerbeamt / Ordnungsamt. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ online?
In 4522 von 10033 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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