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Fischereischein (Angelschein) beantragen: Amt, Prüfung & Kosten

Angelrute am Steg eines ruhigen Sees bei Sonnenaufgang
Symbolbild · KI-generiert
Den Fischereischein beantragen Sie je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen: in Bayern etwa bei Ihrer Wohnortgemeinde, in Berlin beim Fischereiamt. In der Regel müssen Sie zuvor die Fischerprüfung (Anglerprüfung) bestehen; die Einzelheiten regeln die Fischereigesetze der Länder. Welche Unterlagen Ihre Stadt verlangt und welche Gebühren anfallen, zeigt diese Seite auf Basis amtlicher Verwaltungsportale. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 1,00 € und 335,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 8737 Städte, davon 3332 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Fischereischein beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Fischereischein beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• 18,00 Euro: Fischereischein A für 1 Jahr • 27,00 Euro: Fischereischein A für 5 Jahre • 9,00 Euro: Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr • 13,50 Euro: Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre • 21,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den Fischereischein A • 27,00 Euro: Fischereischein B für 5 Jahre • 13,50 Euro: Verlängerung Fischereischein B für 5 Jahre • 135,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den Fischereischein B • 10,00 Euro: Fischereischein J für 1 Jahr • 5,00 Euro: Verlängerung Fischereischein J für 1 Jahr • 4,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den Fischereischein J

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeins Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder durch einen Dritten mit einer Vollmacht und der Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers erfolgen. • Sportfischerprüfung oder Raubfischqualifikation Nachweis einer abgelegten Sportfischerprüfung oder Raubfisch- bzw. Salmonidenqualifikation im Original vor Inkrafttreten des Berliner Fischereischeinrechts. • Nachweis der Altanglerin/des Altanglers Vorlage eines vor dem 30. April 1995 ausgestellten Fischereischeins oder Mitgliedsausweises eines Anglerverbandes im Original. • Personalausweis oder Reisepass Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung nicht älter als ein Jahr. • Schülerausweis (Für Jugendliche ohne Personaldokument) Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises mit Einverständniserklärung und Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie seiner Unterschrift auf dem Antragsformular. • Lichtbild Ein aktuelles Lichtbild für die Ausstellung eines Fischereischeins. • Anglerprüfung Nachweis der bestandenen Anglerprüfung nach Berliner Fischereischeinrecht oder vergleichbarer Prüfung eines anderen Bundeslandes im Original.

Fischereischein beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)18,00 € / 27,00 € / 9,00 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)35,00 € / 7,50 €08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)12,00 €Online-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)08.07.2026
Dresden (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)35,00 € / 7,50 €Online-Dienst08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)32,00 € / 16,00 € / 24,00 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)35,00 € / 7,50 €08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)6,00 € / 1,00 € / 125,00 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)6,00 € / 1,00 € / 125,00 €08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)Online-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)8,00 € / 15,00 € / 20,00 €08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe Details08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)25,00 € / 2,50 € / 10,00 €08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)18,00 € / 12,00 € / 30,00 €Online-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 1,00 € und 335,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Stadt-/Gemeindeverwaltung oder Fischereibehörde (landesabhängig). Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Fischereischein beantragen“ online?
In 3332 von 8737 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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