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Sorgeerklärung: Wie erhalten unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht?

Eltern mit Baby am Fenster — Leistungen rund um Familie und Kind
Symbolbild · KI-generiert
Nicht miteinander verheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht, indem beide eine Sorgeerklärung abgeben (§ 1626a BGB). Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden — gebührenfrei durch die Urkundsperson beim Jugendamt oder kostenpflichtig beim Notar. Zuständige Stelle, Unterlagen und Ablauf für Ihre Stadt finden Sie hier — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG). Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 30,00 € und 80,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 2140 Städte, davon 170 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)?

Amtliche Angabe (Bayern, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Bayern) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

Bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes hat die Mutter die alleinige Sorge. Allerdings können nicht miteinander verheiratete Eltern durch die Erklärung, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), die gemeinsame Sorge begründen. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Die Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen. Der Zweck der Beurkundung liegt vor allem in der vorangehenden Belehrung über die allgemeinen Folgen der Sorgeerklärung.

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht): Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
München (Bayern)siehe Details08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Bremen (Bremen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Kassel (Hessen)80,00 €08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)30,00 €08.07.2026
Regensburg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Ingolstadt (Bayern)siehe Details08.07.2026
Würzburg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Fürth (Bayern)siehe Details08.07.2026
Erlangen (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Moers (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Witten (Nordrhein-Westfalen)siehe Details09.07.2026
Gießen (Hessen)80,00 €08.07.2026
Düren (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Minden (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Bamberg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Landshut (Bayern)siehe Details08.07.2026
Bayreuth (Bayern)siehe Details08.07.2026
Detmold (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Aschaffenburg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Kempten (Allgäu) (Bayern)siehe Details08.07.2026
Dinslaken (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rosenheim (Bayern)siehe Details08.07.2026
Neu-Ulm (Bayern)siehe Details08.07.2026
Wesel (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Hürth (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Unna (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Eschweiler (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Schweinfurt (Bayern)siehe Details08.07.2026
Passau (Bayern)siehe Details08.07.2026
Freising (Bayern)siehe Details08.07.2026
Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Straubing (Bayern)siehe Details08.07.2026
Dachau (Bayern)siehe Details08.07.2026
Hennef (Nordrhein-Westfalen)siehe Details09.07.2026

+ 2100 weitere Städte über die Behörden-Suche.

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Häufige Fragen

Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 30,00 € und 80,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Jugendamt / Notar. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ online?
In 170 von 2140 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen ab, hat die Mutter allein die elterliche Sorge (§ 1626a BGB). Gemeinsame Sorge entsteht sonst nur, wenn die Eltern einander heiraten oder das Familiengericht sie auf Antrag überträgt, soweit die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Ja. Die Urkundsperson beim Jugendamt ist zur Beurkundung von Sorgeerklärungen befugt (§ 59 SGB VIII), und diese Beurkundung ist kostenfrei (§ 64 SGB X). Beim Notar fallen dagegen Notargebühren an — die öffentliche Beurkundung selbst ist in beiden Fällen Pflicht (§ 1626d BGB).
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Ja, die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden (§ 1626b BGB). Sie darf allerdings nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen — sonst ist sie unwirksam.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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