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Sterbeurkunde beantragen: Kosten, Unterlagen & Dauer

Weiße Blumen neben einer geschlossenen Dokumentenmappe — Behördengänge im Trauerfall
Symbolbild · KI-generiert
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist — nicht automatisch das Standesamt des Wohnorts. Beantragen können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder in vielen Städten online. Gebühren, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauer für Ihre Stadt zeigt diese Seite — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG), mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 3,00 € und 80,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 9175 Städte, davon 5171 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Sterbeurkunde beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Sterbeurkunde beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• keine: Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke • 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch • 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. • Die Online-Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können. • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis Personalausweis oder Reisepass • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind) Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde. • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind) Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug. • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Sterbeurkunde beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)12,00 € / 6,00 € / 80,00 €Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)12,00 €Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)12,00 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)12,00 €Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)12,00 €Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)12,00 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)4,33 € / 7,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)10,00 € / 5,00 €Online-Dienst08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)Online-Dienst08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)08.07.2026
Kassel (Hessen)12,00 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)17,00 € / 8,50 € / 18,00 €Online-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)Online-Dienst08.07.2026

+ 9135 weitere Städte über die Behörden-Suche.

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Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 3,00 € und 80,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Standesamt. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ online?
In 5171 von 9175 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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