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Vorläufiger Personalausweis 2026: Kosten, Dauer & Reisen

Wenn Ihr Personalausweis verloren, gestohlen oder abgelaufen ist und Sie kurzfristig ein gültiges Dokument brauchen, stellt Ihnen das Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis aus – in der Regel sofort im Termin. Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 10 Euro (§ 1 Abs. 2 PAuswGebV), die Gültigkeit ist auf höchstens drei Monate begrenzt (§ 6 Abs. 4 PAuswG) und kann nicht verlängert werden (§ 6 Abs. 5 PAuswG). Das Papierdokument hat keinen Chip und keine Online-Ausweisfunktion, wird aber für Reisen innerhalb der EU anerkannt.

Stand: 26.08.2026.

Wann ist ein vorläufiger Personalausweis sinnvoll?

Ein vorläufiger Personalausweis kommt immer dann infrage, wenn Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und die reguläre Herstellung bei der Bundesdruckerei zu lange dauern würde. Typische Situationen sind ein verlorener oder gestohlener Ausweis kurz vor einer gebuchten Reise, ein abgelaufenes Dokument, das erst beim Kofferpacken auffällt, oder ein dringender Termin bei Bank, Notar oder Behörde, für den Sie sich ausweisen müssen. Voraussetzung ist, dass Sie den dringenden Bedarf gegenüber dem Bürgeramt glaubhaft machen, zum Beispiel mit einer Buchungsbestätigung. Besitzen Sie ohnehin einen gültigen Reisepass, brauchen Sie das vorläufige Dokument oft nicht: Der Reisepass genügt für die Reise und in vielen Alltagssituationen auch als Identitätsnachweis. Das Bürgeramt berät Sie, welche Lösung in Ihrem Fall die schnellste und günstigste ist.

Wie schnell bekommen Sie das Dokument im Bürgeramt?

Den vorläufigen Personalausweis beantragen Sie persönlich im Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihres Wohnorts; eine Online-Beantragung ist nicht möglich, weil Ihre Identität vor Ort geprüft wird. Der entscheidende Vorteil gegenüber dem regulären Ausweis: Das Dokument wird direkt im Amt ausgestellt und Ihnen in der Regel noch im selben Termin ausgehändigt, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststeht – so beschreibt es etwa die Berliner Verwaltung. Sie warten also nicht auf Produktion und Versand durch die Bundesdruckerei wie beim regulären Personalausweis. Sinnvoll ist es, im selben Termin gleich den regulären Personalausweis mitzubeantragen, denn das vorläufige Dokument ist nur eine Übergangslösung mit kurzer Laufzeit. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag; das Kind muss dabei anwesend sein.

Was kostet der vorläufige Personalausweis?

Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt bundeseinheitlich 10 Euro. Sie ist in § 1 Absatz 2 der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) festgelegt und damit in jeder Kommune gleich – anders als bei vielen anderen Verwaltungsleistungen gibt es hier keine örtlichen Unterschiede. Beantragen Sie gleichzeitig den regulären Personalausweis, fällt dessen Gebühr zusätzlich an: Seit dem 7. Februar 2026 sind das 46 Euro ab 24 Jahren beziehungsweise 27,60 Euro für Jüngere (zuvor galten 37 Euro beziehungsweise 22,80 Euro). Hinzukommen können kleinere Zusatzkosten, die ebenfalls bundesweit in der Verordnung geregelt sind: 6 Euro, wenn das digitale Passfoto direkt im Amt aufgenommen wird, oder ein Zuschlag von 13 Euro, wenn ein eigentlich unzuständiges Amt – zum Beispiel am Nebenwohnsitz – ausstellt. Ein typisches Paket aus vorläufigem und regulärem Ausweis kostet damit 56 Euro zuzüglich eventueller Fotokosten.

Wie lange ist der vorläufige Personalausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer legt das Bürgeramt unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks fest; sie darf nach § 6 Absatz 4 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 5 PAuswG): Läuft das Dokument ab, bevor Ihr regulärer Personalausweis fertig ist, müssten Sie erneut einen vorläufigen Ausweis beantragen und wieder 10 Euro zahlen. Ob das Amt die vollen drei Monate oder eine kürzere, am Reisedatum orientierte Frist einträgt, liegt in seinem Ermessen. Beantragen Sie den regulären Ausweis deshalb möglichst im selben Termin, damit die Übergangszeit sicher überbrückt ist. Wichtig für die Planung: Ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis ist kein gültiges Ausweisdokument mehr, auch nicht nur für den Rückflug. Kalkulieren Sie die Reisedauer daher großzügig ein.

Wie sieht der vorläufige Ausweis aus – und was kann er nicht?

Der vorläufige Personalausweis ist keine Scheckkarte, sondern ein maschinenlesbares Papierdokument, das im Amt ausgestellt, mit Ihrem Lichtbild versehen und gesiegelt wird. Er enthält keinen Chip und damit keine elektronischen Funktionen: Die Online-Ausweisfunktion (eID), mit der Sie sich bei digitalen Verwaltungsdiensten, Banken oder Versicherungen online identifizieren, steht Ihnen mit dem vorläufigen Dokument nicht zur Verfügung. Für Vorgänge, die zwingend die eID erfordern, müssen Sie auf den regulären Ausweis warten oder ein anderes Identifizierungsverfahren nutzen. Als amtlicher Sichtausweis funktioniert das Papierdokument dagegen vollwertig – bei Kontrollen, am Bankschalter, bei Prüfungen oder Abholungen weisen Sie sich damit ganz normal aus. Schützen Sie das Papierdokument vor Knicken und Feuchtigkeit, denn beschädigte Ausweisdokumente können bei Kontrollen beanstandet werden.

In welche Länder dürfen Sie mit dem vorläufigen Personalausweis reisen?

Innerhalb der Europäischen Union können Sie nach Auskunft des Auswärtigen Amts mit dem vorläufigen Personalausweis reisen. Das Amt weist allerdings darauf hin, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat. Einzelne Staaten erkennen vorläufige deutsche Dokumente zudem nicht zur visumfreien Einreise an; als Beispiel nennt das Auswärtige Amt die USA, die schon den vorläufigen Reisepass nicht für die visumfreie Einreise akzeptieren – mit einem Personalausweis, ob regulär oder vorläufig, ist die Einreise in die USA ohnehin nicht möglich, dort brauchen Sie stets einen Reisepass. Prüfen Sie deshalb vor jeder Auslandsreise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Zielland – dort ist für jedes Land vermerkt, welche deutschen Dokumente anerkannt werden. Beachten Sie außerdem die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft, die zusätzliche Anforderungen stellen kann. Für Ziele außerhalb Europas ist in den meisten Fällen ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass die sichere Wahl.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Zum Termin benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Seit dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Ämter ausschließlich digitale Lichtbilder, die entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotodienstleister über eine sichere Verbindung übermittelt werden; mitgebrachte Papierfotos werden nicht mehr angenommen. Daneben legen Sie Ihr bisheriges Ausweisdokument vor, sofern noch vorhanden, oder ein anderes gültiges Dokument wie den Reisepass. Ist der Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden, melden Sie dies dem Bürgeramt; eine polizeiliche Diebstahls- oder Verlustanzeige hilft bei der Identitätsklärung zusätzlich. In besonderen Fällen – etwa nach einer Namensänderung oder Einbürgerung – verlangen die Ämter außerdem eine Personenstandsurkunde wie die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise die Einbürgerungsurkunde. Den dringenden Bedarf belegen Sie am einfachsten mit Ihrer Reise- oder Terminbestätigung.

Wie bekommen Sie kurzfristig einen Termin im Bürgeramt?

In vielen Städten sind reguläre Bürgeramtstermine auf Wochen ausgebucht – für dringende Fälle gibt es aber fast überall Lösungen. Prüfen Sie das Online-Terminportal Ihrer Kommune mehrmals täglich, besonders früh morgens, weil stornierte Termine laufend neu freigegeben werden. Viele Kommunen halten außerdem Notfall- oder Expresstermine für nachweislich dringende Anliegen wie eine bevorstehende Reise bereit; fragen Sie telefonisch über die Behördennummer 115 oder direkt beim Amt nach und halten Sie Ihre Buchungsbestätigung bereit. In Großstädten wie Berlin können Sie häufig jedes Bürgeramt im Stadtgebiet nutzen, nicht nur das in Ihrem Bezirk. Wenn es am Hauptwohnsitz gar nicht klappt, kann gegen einen Zuschlag von 13 Euro auch ein anderes, eigentlich unzuständiges Amt ausstellen – klären Sie das dort vorab telefonisch.

Häufige Fragen

Was kostet ein vorläufiger Personalausweis?
Bundeseinheitlich 10 Euro (§ 1 Abs. 2 PAuswGebV) – in jeder Kommune gleich. Beantragen Sie gleichzeitig den regulären Personalausweis, kommen seit dem 7. Februar 2026 dessen 46 Euro (ab 24 Jahren) beziehungsweise 27,60 Euro (unter 24 Jahren) hinzu. Zusatzkosten sind möglich, etwa 6 Euro für ein im Amt aufgenommenes digitales Passfoto.
Wie schnell bekomme ich den vorläufigen Personalausweis?
In der Regel sofort im Termin: Das Bürgeramt stellt das Papierdokument direkt aus und händigt es Ihnen aus, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststeht. Voraussetzung ist das persönliche Erscheinen mit einem digitalen biometrischen Passfoto und einem Nachweis des dringenden Bedarfs.
Kann ich mit dem vorläufigen Personalausweis in die USA reisen?
Nein. Für die Einreise in die USA benötigen Sie stets einen Reisepass – ein Personalausweis genügt dort nie, weder der reguläre noch der vorläufige. Das Auswärtige Amt weist zudem darauf hin, dass einzelne Staaten wie die USA vorläufige deutsche Dokumente nicht zur visumfreien Einreise anerkennen. Innerhalb der EU ist das Reisen mit dem vorläufigen Personalausweis dagegen möglich; prüfen Sie vorab die Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland.
Hat der vorläufige Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion?
Nein. Er ist ein Papierdokument ohne Chip und ohne elektronische Funktionen. Für Dienste, die zwingend die Online-Ausweisfunktion (eID) erfordern, brauchen Sie den regulären Personalausweis oder ein alternatives Identifizierungsverfahren.
Kann der vorläufige Personalausweis verlängert werden?
Nein, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig (§ 6 Abs. 5 PAuswG). Die Gültigkeit beträgt nach § 6 Abs. 4 PAuswG höchstens drei Monate. Reicht das nicht, müssten Sie erneut einen vorläufigen Ausweis beantragen und wieder 10 Euro zahlen – beantragen Sie den regulären Ausweis daher am besten gleich mit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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