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BundID-Konto: Anlegen, Vertrauensniveaus, DeutschlandID

Die BundID ist das kostenlose zentrale Bürgerkonto des Bundes für Online-Anträge wie BAföG oder Elterngeld. Im Juli 2026 heißt sie weiterhin BundID – die Umbenennung in DeutschlandID ist geplant, ohne festen Termin.

Stand: 26.08.2026.

Was ist die BundID?

Die BundID ist das zentrale Bürgerkonto, das der Bund für Online-Verwaltungsleistungen bereitstellt (§ 3 Abs. 1 OZG). Mit einem einzigen Login beantragen Sie Leistungen bei Bund, Ländern und Kommunen – Anfang 2025 waren rund 1.600 Onlinedienste angebunden. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Bescheide können Behörden rechtssicher in das integrierte Postfach zustellen, das sogenannte Zentrale Bürgerpostfach (ZBP).

Heißt die BundID im Juli 2026 schon DeutschlandID?

Nein. Das Konto läuft weiterhin unter dem Namen BundID, auch das offizielle Portal id.bund.de heißt so. Das 2024 geänderte Onlinezugangsgesetz verankert das zentrale Bürgerkonto; nach den Plänen des Bundes wird es zur DeutschlandID weiterentwickelt und umbenannt – einen festen Termin gibt es nicht, die Umbenennung ist erst nach funktionalen Ausbauten geplant. 2026 wird zunächst die bidirektionale Kommunikation ausgebaut: Rückfragen und Nachreichungen laufen dann direkt über das Konto.

Wie lege ich ein BundID-Konto an?

Sie erstellen das Konto kostenlos auf id.bund.de über „Konto erstellen“. Vier Wege stehen zur Wahl: Benutzername und Passwort (nur E-Mail-Adresse nötig, der Bestätigungslink ist 24 Stunden gültig), ELSTER-Zertifikat, Online-Ausweis mit AusweisApp und PIN oder eine europäische digitale Identität. Seit Juni 2025 steht optional eine Zwei-Faktor-Authentifizierung bereit. Empfohlen wird der Online-Ausweis, denn er erfüllt das höchste Vertrauensniveau „hoch“.

Welches Vertrauensniveau brauche ich?

Das hängt vom Antrag ab. Benutzername und Passwort sind nur eine Basisregistrierung und erfüllen kein Vertrauensniveau – für viele Leistungen reicht das nicht. Das ELSTER-Zertifikat erreicht das Niveau „substantiell“ (§ 3 Abs. 4 OZG i. V. m. § 87a Abs. 6 AO). Das Niveau „hoch“ erfüllen der Online-Ausweis (§ 18 PAuswG), die eID-Karte für EU- und EWR-Bürger (§ 12 eID-Karte-Gesetz) und der elektronische Aufenthaltstitel (§ 78 Abs. 5 AufenthG).

Wofür brauche ich die BundID konkret?

Bei BAföG Digital läuft die Anmeldung über die BundID. Bei ElterngeldDigital, das zehn Bundesländer nutzen, können Sie sich ebenfalls mit ihr anmelden; das Portal wird derzeit technisch überarbeitet und nimmt seit Juni 2026 keine neuen Anträge für Geburten nach dem 15. August 2026 an. Wohngeld läuft je nach Bundesland: Hamburg etwa erlaubt den komplett digitalen Antrag mit BundID-Login. Auch die Arbeitsagentur verlangt die BundID, etwa zum Ändern von Bankverbindung oder Adresse.

Was unterscheidet die BundID von ELSTER?

ELSTER ist das Online-Portal der Steuerverwaltung – dort geben Sie Ihre Steuererklärung ab. Die BundID ist dagegen das übergreifende Konto für Verwaltungsleistungen aller Ebenen. Verbunden sind beide an einer Stelle: Mit Ihrem ELSTER-Zertifikat können Sie sich bei der BundID identifizieren, es wird bundesweit auf dem Vertrauensniveau „substantiell“ anerkannt (§ 12 Abs. 2 OZG). Ein ELSTER-Konto ersetzt die BundID also nicht, es erleichtert nur deren Einrichtung.

Was wird aus BayernID und anderen Landeskonten?

Der Bund bündelt die Bürgerkonten: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ihre Landeskonten zugunsten der BundID abgeschaltet, das Saarland startete direkt mit ihr. Länder wie Bayern betreiben noch eigene Konten (BayernID). Für die alten Landeskonten gilt nur noch ein Übergangszeitraum von drei Jahren; er beginnt, sobald im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben ist, dass die automatisierte Migration möglich ist (§ 12 Abs. 1 OZG).

Häufige Fragen

Ist das BundID-Konto kostenlos?
Ja. Die Nutzung der BundID ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Für die Basisregistrierung genügt eine E-Mail-Adresse.
Wird die BundID zur DeutschlandID?
Ja, die Weiterentwicklung und Umbenennung zur DeutschlandID ist im Zuge des Onlinezugangsgesetzes geplant. Im Juli 2026 heißt das Konto aber weiterhin BundID; ein Termin für die Umbenennung steht nicht fest.
Kann ich mich mit ELSTER bei der BundID anmelden?
Ja. Das ELSTER-Zertifikat ist eine der vier Registrierungsoptionen und erreicht das Vertrauensniveau „substantiell“. Für Anträge mit Niveau „hoch“ brauchen Sie den Online-Ausweis.
Brauche ich die BundID für BAföG und Elterngeld?
Für BAföG Digital ja – die Anmeldung läuft über die BundID. Bei ElterngeldDigital können Sie sich mit der BundID anmelden; das Portal wird derzeit technisch überarbeitet.
Reicht Benutzername und Passwort bei der BundID?
Nur für einfache Dienste. Diese Basisregistrierung erfüllt kein Vertrauensniveau; viele Anträge verlangen „substantiell“ (ELSTER-Zertifikat) oder „hoch“ (Online-Ausweis).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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