Apostille beantragen: Zuständige Stelle, Kosten, Ablauf
Stand: 26.08.2026.
Was ist die Haager Apostille?
Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, gegebenenfalls des Siegels sowie die Befugnis des Ausstellers (auswaertiges-amt.de). In den Vertragsstaaten ersetzt sie die aufwendigere Legalisation. Dem Übereinkommen gehören inzwischen 130 Staaten an – seit November 2023 auch China, seit Januar 2024 Kanada (hcch.net).
Wann brauchen Sie eine Apostille – und wann nicht?
Eine Apostille brauchen Sie, wenn eine deutsche Urkunde – etwa Geburtsurkunde, Zeugnis oder notarieller Vertrag – in einem Vertragsstaat vorgelegt werden soll; ob sie verlangt wird, entscheidet die Stelle im Zielland. Innerhalb der EU ist sie oft entbehrlich: Seit dem 16. Februar 2019 befreit die Verordnung (EU) 2016/1191 unter anderem Urkunden zu Geburt, Eheschließung, Tod und Vorstrafenfreiheit von der Apostille (e-justice.europa.eu).
Welche Stelle ist für Ihre Urkunde zuständig?
Das richtet sich nach dem Aussteller. Für Personenstands- und Verwaltungsurkunden der Länder sind je nach Land Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Innenministerien zuständig, für gerichtliche und notarielle Urkunden die Justizministerien oder die Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte (auswaertiges-amt.de). Für Urkunden von Bundesbehörden stellt seit dem 1. Januar 2023 das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) die Apostille aus – zuvor war das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Was kostet eine Apostille?
Die Gebühr hängt von der Stelle ab. Das BfAA berechnet seit dem 1. Juli 2025 22,00 Euro je Apostille (bfaa.diplo.de). In Berlin kostet sie für Landesurkunden 19,00 Euro (service.berlin.de), bei der Bezirksregierung Detmold in NRW 30,00 bis 40,00 Euro für private Zwecke, weitere gleiche Exemplare je 10,00 Euro (bezreg-detmold.nrw.de). Das Landgericht Hamburg verlangt je Dokument 25,00 Euro für notariell beglaubigte Urkunden und 15,00 Euro für landgerichtliche Entscheidungen (justiz.hamburg.de).
Wie läuft die Beantragung ab?
Sie benötigen die Urkunde im Original. Beim BfAA stellen Sie den Antrag online unter bega.bfaa.diplo.de, zahlen die Gebühr und senden das Formular mit den Originalen per Post nach Brandenburg an der Havel; zurück kommt alles per Einwurf-Einschreiben (bfaa.diplo.de). Bei den Landesbehörden variiert das Verfahren: In Berlin gibt es die Apostille bei persönlicher Vorsprache sofort, per Post in rund zwei Wochen (service.berlin.de); die Bezirksregierung Detmold nimmt Anträge nur schriftlich an.
Legalisation: der Weg bei Nicht-Vertragsstaaten
Ist das Zielland kein Vertragsstaat, brauchen Sie eine Legalisation durch dessen Botschaft oder Konsulat in Deutschland. Vorher muss die Urkunde von deutschen Stellen vorbeglaubigt werden; für Staaten wie Iran, Irak oder Bangladesch verlangt die Auslandsvertretung zusätzlich eine Endbeglaubigung durch das BfAA für 22,00 Euro (auswaertiges-amt.de). Umgekehrt legalisieren einige deutsche Auslandsvertretungen ausländische Urkunden nicht mehr, sondern überprüfen sie im Wege der Amtshilfe.
Gibt es die Apostille schon digital?
Die Haager Konferenz fördert mit dem e-APP-Programm elektronische Apostillen und öffentlich einsehbare e-Register zur Echtheitsprüfung (hcch.net). Deutschland stellt Apostillen bislang nur in Papierform aus: Beim BfAA läuft zwar die Antragstellung online, die Originalurkunde muss aber per Post eingereicht werden und kommt mit der Papier-Apostille per Einschreiben zurück (bfaa.diplo.de). Planen Sie deshalb Versand- und Bearbeitungszeiten ein.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?
Was kostet eine Apostille in Deutschland?
Brauche ich innerhalb der EU eine Apostille?
Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus?
Wie lange dauert eine Apostille?
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.