Vollmacht für Behördengänge: Wann sie reicht & wie sie aussehen muss
Stand: 26.08.2026.
Was muss in der Vollmacht stehen?
Eine wirksame Vollmacht enthält: Ihre vollständigen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift), die Daten der bevollmächtigten Person, den konkreten Zweck („zur Abholung meines Personalausweises“, „zur Ummeldung meines Wohnsitzes“), Ort, Datum und Ihre Unterschrift. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis mitbringen — viele Ämter verlangen zusätzlich Ihren Ausweis oder eine Kopie davon.
Welche Behördengänge gehen per Vollmacht?
Typischerweise möglich: Dokumente abholen (fertiger Personalausweis oder Reisepass — hierfür stellen viele Städte eigene Abholvollmacht-Formulare bereit), Meldebescheinigungen oder Urkunden beantragen, Kfz-Angelegenheiten und die Wohnsitz-Anmeldung für Familienmitglieder. Die Details regelt jede Behörde selbst — prüfen Sie vorab die Hinweise auf der Seite Ihrer Stadt.
Wo müssen Sie persönlich erscheinen?
Immer dann, wenn Ihre Identität biometrisch geprüft wird oder Unterschriften/Fingerabdrücke erfasst werden: die Beantragung von Personalausweis und Reisepass, in der Regel die Abgabe der Fingerabdrücke bei Aufenthaltstiteln sowie die Eheschließung selbst. Auch Erstanträge mit Identitätsprüfung verlangen meist persönliches Erscheinen.
Häufige Fragen
Muss eine Vollmacht beglaubigt sein?
Wie lange gilt eine Vollmacht?
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.