Baugenehmigung beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in München
Landeshauptstadt München
Marienplatz 8, 80331 München
Okt-Apr Mo-Fr 10:00-17:00 · Mai-Sep 10:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 89 115
rathaus@muenchen.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 vom Tausend und 4 vom Tausend der Baukosten. Gebühren müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. In diesem Fall werden die Gebühren jedoch reduziert. Wird die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung baulicher Anlagen erteilt, beträgt die Gebühr zwischen 40 und 5.000 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• aktueller Katasterauszug • ggf. Lageplan Nicht erforderlich, sofern nur die Änderung baulicher Anlagen beantragt wird, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden. • Bauzeichnungen • ggf. Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (Formblatt siehe unter "Formulare") Nur bei Sonderbauten, sofern der Tragwerksplaner eine solche Erklärung abgibt. Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter "Verwandte Themen") einreichen. • ggf. Brandschutznachweis Nur erforderlich, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist. • ggf. Standsicherheitsnachweis Nur bei Sonderbauten, soweit die Standsicherheit bauaufsichtlich geprüft wird. • ggf. erforderliche Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung Nur erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht an eine öffentliche Wasser- oder Energieversorgung oder an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Auch erforderlich, wenn das Bauvorhaben nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt. • ggf. Berechnung des zulässigen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung Nur erforderlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält. • ggf. Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme (Formblatt siehe unter "Formulare") • ggf. Abweichungsanträge • gegebenenfalls weitere Unterlagen Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise eine Baumbestandserklärung. Dies aber nur, wenn die Gemeinde dies verlangt.
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Eine Baugenehmigung gewährt Ihnen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Recht, eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Sie ist eine staatliche Erklärung, dass dem Vorhaben öffentliches Recht, das im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen ist, nicht entgegensteht. Dies gilt aber nur für den Zeitpunkt der Entscheidung. Nicht genehmigungspflichtige Vorhaben Ein Vorhaben ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn es verfahrensfrei ist oder genehmigungsfreigestellt wird. Verfahrensfrei sind Vorhaben, die eine geringe baurechtliche Relevanz haben. Genehmigungsfreigestellt können Vorhaben sein, die keine Sonderbauten sind und einem qualifizierten Bebauungsplan entsprechen, sowie der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken (vgl. dafür unten bei „Verwandte Leistungen“). Dies ist aber von der Gemeinde abhängig. Wünscht diese, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfreigestellt. Ist das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig, müssen Sie keine Baugenehmigung beantragen. Eine solche würde Ihnen auch nicht erteilt. Folgen beim Fehlen einer erforderlichen Baugenehmigung Errichten oder ändern Sie eine Anlage oder ändern deren Nutzung ohne eine erforderliche Baugenehmigung, kann die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde hiergegen einschreiten und entsprechende Maßnahmen treffen. Dies kann bis hin zur Anordnung der Beseitigung der Anlage führen.
So läuft es ab
Schriftliche Einreichung Bitte beachten Sie zunächst, dass bei Bauanträgen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern, auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) erstellt werden müssen. • Kontaktieren Sie ggf. bereits vor Antragstellung die Gemeinde, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt, wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens haben. • Beteiligen Sie Ihre Nachbarn, indem Sie diesen den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorlegen. Eine etwaige Zustimmung bedarf der Schriftform. • Reichen Sie den Bauantrag dann mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein. • Reichen Sie den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare ein. Ist die untere Bauaufsichtsbehörde zugleich Gemeinde, genügen zwei Ausfertigungen. • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. • Der Antrag muss vom Bauherrn und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn. • Soweit die untere Bauaufsichtsbehörde nicht selbst Gemeinde ist, beteiligt sie die Gemeinde zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. • Vor einer Entscheidung hat die untere Bauaufsichtsbehörde die Stellen zu beteiligen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann (beispielsweise die untere Immissionsschutzbehörde, die untere Wasserrechtsbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde). Digitale Einreichung Eine digitale Einreichung von Bauanträgen ist …
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags, der Anzahl der beteiligten Stellen und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.
Gut zu wissen
Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Häufige Fragen
Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in München?
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in München erledigen?
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in München online?
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Weitere Behördengänge in München:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Baugenehmigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.