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Reisepass beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in München bei: Landeshauptstadt München — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Landeshauptstadt München

Marienplatz 8, 80331 München

Okt-Apr Mo-Fr 10:00-17:00 · Mai-Sep 10:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 89 115

rathaus@muenchen.de

Gebühren (amtlich)

• vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Passbehörde gefertigt wurde  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei) • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR • Direktversand eines Reisepasses: 15,00 EUR Verdoppelung der Gebühren: • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird. • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Benötigte Unterlagen

• bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass) • aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme) • bei Erstausstellung (dazu können auch Neuzuzüge zählen) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden • bei Passbewerbern unter 18 Jahren: bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis • Nachweise bei vorläufigem Reisepass: bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für München — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

! ÄNDERUNG ZUM 01.05.2025 ! Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind seit dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Seit 1. Mai 2025 kann das Lichtbild entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Alternativ kann die Passbehörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Zur Frage, ob in der Behörde Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, wenden Sie sich bitte dorthin.  Seit dem 2. Mai 2025 besteht ab dem 18. Geburtstag die Möglichkeit, sich beantragte deutsche Reisepässe für eine Zusatzgebühr von 15,00 € an die inländische Meldeadresse schicken zu lassen. Bei Expresspässen ist dieser Service nicht möglich. Die Sendung darf nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde. Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist. Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist: • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr Hinweise: • Seit 1.

So läuft es ab

Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen.  Sobald das Dokument abholbereit ist, werden Sie informiert. Einige Gemeinden stellen stattdessen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beantragung.

Bearbeitungsdauer

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Reisepass verfügen und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde. In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor. Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

Gut zu wissen

Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in München?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Passbehörde gefertigt wurde  • Änderung eines … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in München erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Reisepass beantragen“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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