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Geburtsurkunde beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in München bei: Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing

Landsberger Straße 486, 81241 München

Mo, Mi, Fr 07:30-12:00 · Di 08:30-12:00,14:00-18:00 · Do 08:30-15:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 89 115

stamtpasing.kvr@muenchen.de

Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München

Ruppertstraße 11, 80337 München

+49 89 115

standesamt.kvr@muenchen.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

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Benötigte Unterlagen

• Beantragung Geburtsurkunde Persönliche Antragstellung: • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen  • Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.

Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen: • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht. • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen). • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen). • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

So läuft es ab

Sie können die Geburtsurkunde beim Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Geburtsortes persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen. Persönliche Antragstellung • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig. • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Schriftliche Antragstellung: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Geburtsurkunde bitten. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Ihren Familiennamen und Vornamen • Ihr Geburtsdatum und -ort • Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern • Ihre Meldeanschrift • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung. • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Elektronische Antragstellung: • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf. • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an. • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch. • Senden Sie den Antrag online ab.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Gut zu wissen

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben: • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt • Vor- und Familiennamen der Eltern Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen: • Geschlecht • Vor- und Familiennamen der Eltern Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten: • Als Geburtsurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union. • Als mehrsprachige Geburtsurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter  Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern . • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Geburt eingetragen hat. Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.

Wie stehen die Gebühren in München im Vergleich?

München12,00 €
Bayern3,00 € – 12,00 €
Deutschland (9.785 Städte)1,60 € – 110,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in München?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in München erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing, Landsberger Straße 486, 81241 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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