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Führungszeugnis beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führungszeugnis beantragen erledigen Sie in München bei: Landeshauptstadt München. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Landeshauptstadt München

Marienplatz 8, 80331 München

Okt-Apr Mo-Fr 10:00-17:00 · Mai-Sep 10:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 89 115

rathaus@muenchen.de

Gebühren (amtlich)

13,00 EUR Gebührenbefreiung (siehe auch unter "Weiterführende Links"): Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit. Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

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Benötigte Unterlagen

• bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für München — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können. Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden. Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. • Bei  persönlicher Antragstellung  bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen. • Für die  elektronische Antragstellung  über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. • Bei  schriftlicher Antragstellung  ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist ebenfalls möglich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben. Informationen zu Beglaubigungen finden unter "Weiterführende Links". Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Fristen

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:   • Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann. • Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen, z.B. folgende: • Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten). • Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind. • Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 20 Jahren).

Gut zu wissen

Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Häufige Fragen

Was kostet „Führungszeugnis beantragen“ in München?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 13,00 EUR Gebührenbefreiung (siehe auch unter "Weiterführende Links"): Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führungszeugnis beantragen“ in München erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führungszeugnis beantragen“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich bestimmte Verurteilungen, die für Tätigkeiten mit Minderjährigen relevant sind, und wird nur mit Aufforderung der Stelle beantragt, die es verlangt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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