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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Hamburg bei: West Fahrerlaubnis · Hamburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 32,80 € / 22,30 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

West Fahrerlaubnis · Hamburg

Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg

Mo, Mi 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-12:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428580

Allzuständigkeit - Landesbetrieb Verkehr - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

Bergedorf Fahrerlaubnis · Hamburg

Bergedorfer Straße 74, 21033 Hamburg

Mitte Fahrerlaubnis · Hamburg

Süderstr. 140-142, 20537 Hamburg

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren für den Tausch betragen 32,80 EUR. (25,50 € + 1,00 € + 6,30 €) Bei einer Expressbestellung fallen zusätzlich 22,30 EUR an Gebühren an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

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Benötigte Unterlagen

• ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ein Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr • aktueller Führerschein • bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat) • die Terminbestätigung zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3: • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).

So läuft es ab

• Sie buchen online einen Termin. • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein" • Buchen Sie den Termin "Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein" • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit. • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein. • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen. • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet. • Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig. Alternativ können Sie den Antrag im Hamburg Service vor Ort stellen. Weitere Informationen dazu sowie die Terminbuchung finden Sie im entsprechenden Eintrag des Hamburg Service.

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal 4 Wochen von der Bundesdruckerei. Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Werktagen.

Fristen

• Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein. • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg. • Sie stellen den Antrag persönlich.

Gut zu wissen

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen Sie bis 2033 schrittweise in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Ihre Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die LKW-Klassen, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter "zu beachten".

Wie stehen die Gebühren in Hamburg im Vergleich?

Hamburg32,80 € / 22,30 €
Hamburg22,30 € – 32,80 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Hamburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren für den Tausch betragen 32,80 EUR. (25,50 € + 1,00 € + 6,30 €) Bei einer Expressbestellung fallen zusätzlich 22,30 EUR an Gebühren an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: West Fahrerlaubnis · Hamburg, Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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