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Geburtsurkunde beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Harburg - Standesamt · Hamburg

Harburger Rathausforum 3, 21073 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten- und Sterbebuch · Hamburg

Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Heiraten · Hamburg

Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

Gebühren (amtlich)

• 19,50 EUR für die Geburtsurkunde • 8,50 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang Die Geburtsurkunden, die Sie benötigen, um Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse zu beantragen, sind kostenfrei.

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Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt der Hamburger Standesämter" zum Service Kinderleicht zum Kindergeld. Sollten darüber hinaus weitere Unterlagen erforderlich werden, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen

Als sorgeberechtigtes Elternteil sind Sie verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes der zuständigen Stelle zu melden. Auch wenn das Kind tot geboren wurde, müssen Sie es der zuständigen Stelle melden. Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren wurde, übernehmen diese Einrichtungen diese Aufgabe. Wenn das Kind Zuhause oder einem anderen Ort geboren wurde und die Eltern nicht dazu in der Lage sind, die Geburt anzuzeigen, muss die Geburt von z.B. einer Hebamme oder sonstig anwesenden Person beim Standesamt angezeigt werden. Bei außergewöhnlichen Geburtsorten, wenn das Kind zum Beispiel auf einem Schiff oder in einem Auto geboren wird, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

So läuft es ab

• Als Eltern oder Hebamme können Sie für die Geburtsanzeige eines der standardisierten Formulare "Kinderleicht zum Kindergeld" nutzen. • Als Eltern können Sie alternativ den Online-Dienst "Kinderleicht zum Kindergeld" nutzen. • Wenn das Kind in einer Entbindungseinrichtung geboren wurde, besteht die Möglichkeit dort die erforderlichen Unterlagen im Original einzureichen. Die Unterlagen und die Geburtsanzeige werden von dort an die zuständige Stelle übermittelt. • Wenn das Kind nicht in einer Entbindungseinrichtung geboren wurde sondern zum Beispiel zu Hause, übermitteln Sie die erforderlichen Unterlagen im Original an das Standesamt. • Sie können zu den kostenfreien Geburtsurkunden zusätzlich weitere Geburtsurkunden anfordern. • Für die weiteren Geburtsurkunden fallen Gebühren an. Überweisen Sie diese Gebühren an die im Formular ("Hinweis zum Service" aus dem Angebot Kinderleicht zum Kindergeld) angegebene Stelle. • Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte von Ihnen nach. • Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes. • Sie erhalten die kostenfreien Geburtsurkunden und die von Ihnen im Original vorgelegten Dokumente. • Sie erhalten gegebenenfalls weitere Geburtsurkunden, wenn Sie diese angefordert (und bezahlt) haben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gut zu wissen

Die Geburt eines Kindes muss beurkundet werden. Wie Sie die Geburt eines Kindes für die Beurkundung anzeigen, erfahren Sie hier.

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Hamburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 19,50 EUR für die Geburtsurkunde • 8,50 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang Die Geburtsurkunden, die Sie benötigen, um Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse zu beantragen, sind kostenfrei.
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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