Reisepass beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg
Mo, Di 12:00-19:00 · Mi, Do 07:00-12:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 40 42881-5276
Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
Poppenhusenstraße 6, 22305 Hamburg
Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 40 42804-5252
Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg
Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg
keine Straße, ----- Hamburg
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel • Personalausweis • alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • Ab 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt. Falls der Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll, zusätzlich: • persönliche Anwesenheit der minderjährigen Person • Nachweis über alleiniges Sorgerecht • bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung und der Personalausweis (alternativ eine gut lesbare und erkennbare Kopie des Personalausweises) des abwesenden Sorgeberechtigten • Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer) Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich: • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich: • Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung • Einbürgerungsurkunde • Namensbegründende Unterlagen Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich: • Nachweis über den Doktortitel Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich: • Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport) Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben, bringen Sie die Diebstahlsanzeige mit. Hinweis: Ein Fotoautomat (Selbsterfassungsterminal) ist vorhanden. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
Voraussetzungen
• Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft. • Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend. Wenn der Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll: • persönliche Anwesenheit der minderjährigen Person • Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft. • alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend. Mindestens eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. (Beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen). Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden. Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Hamburg Ihr Nebenwohnsitz ist: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen. • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
So läuft es ab
• Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. • Für den Fall, dass Sie Ihren Reisepass nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen, klären Sie bereits bei der Terminvereinbarung ab, ob Ihre Begründung für dieses Vorgehen anerkannt wird. • Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den Reisepass. • Die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger werden eingescannt und elektronisch gespeichert (Nur bei Personen, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben.) • Der Reisepass wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt. • Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Reisepass abholen können. • Nachdem Sie informiert worden sind, dass Ihr Reisepass abholbereit ist, holen Sie ihn an der Stelle ab, an der Sie ihn beantragt haben.
Bearbeitungsdauer
Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten. Etwa 4 Wochen nach der Antragstellung können Sie Ihren Reisepass am Ort der Beantragung abholen.
Gut zu wissen
Jeder Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter ein Reisepass ausgestellt werden. Wenn Sie über die Grenzen der Europäischen Union hinaus verreisen möchten, benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Sie müssen den Reisepass bei der zuständigen Stelle beantragen. Der reguläre Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel Reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Wenn Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expressreisepass beantragen. Unter folgenden Bedingungen verliert der Reisepass seine Gültigkeit und muss für Reisen außerhalb der Europäischen Union neu beantragt werden: • Ablauf der Gültigkeit (Sie können Ihren Reisepass nicht aktualisieren, oder die Gültigkeit verlängern lassen) • Ihr Name hat sich geändert (zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Eintrag einer Lebenspartnerschaft). Dies gilt auch für Kinder, deren Name sich geändert hat. • das Bild auf Ihrem Reisepass ist nicht mehr zu Ihrer Identifizierung geeignet (kann insbesondere bei Säuglingen oder Kleinkindern der Fall sein). • Sie wollen einen Ordens- oder Künstlernamen oder einen Doktortitel in Ihren Reisepass aufnehmen lassen. Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto: Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
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Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Hamburg erledigen?
Geht „Reisepass beantragen“ in Hamburg online?
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Reisepass beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.