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Wohngeld beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohngeld · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohngeld · Hamburg

Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohngeld · Hamburg

Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Wohngeld / Lastenzuschüsse - SDZ21 · Hamburg

Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Wohngeld / Lastenzuschüsse - SDZ21 · Hamburg

Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

Benötigte Unterlagen

• Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung • Nachweise zum geänderten Einkommen • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie • Nachweise über weitere Einkommen • Nachweise bei Eigentum • Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person • Einkommensprognose bei Selbständigen • Schwerbehindertennachweis • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

• Um Ihren Wohngeldantrag ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel: • Ihr Gesamteinkommen ist um mehr als 15% gesunken ist. • Es leben weniger Menschen mit Ihnen in Ihrem Haushalt zusammen? • Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum sind um mehr als 15% gestiegen. • Die Änderungen sind nachweisbar und relevant für die Berechnung des Wohngeldes.

So läuft es ab

• Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder via Wohngeld App über die Änderungen. • Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt. • Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen. • Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut. • Sie erhalten einen Bescheid. • Ihr Wohngeld wird angepasst.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderung so schnell wie möglich. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen. Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile. Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag der Änderungsmitteilung geprüft.

Gut zu wissen

Während Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf ein höheres Wohngeld stellen, wenn: • Ihr Gesamteinkommen gesunken ist, • mehr Personen in Ihrem Haushalt leben oder • Ihre Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind. Diese Änderungen können zu mehr Wohngeld führen. Sie führen aber nicht unbedingt zu mehr Wohngeld. Änderungen, die Ihr Wohngeld mindern könnten, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Wohngeld · Hamburg, Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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