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Baugenehmigung beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

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Nagelsweg 37-39, 20097 Hamburg

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Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

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Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

Je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an Bauvorlagen in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Ihre bauvorlageberechtigte Person weiß aufgrund ihres Berufsstandes in der Regel genau, welche Unterlagen und Nachweise für einen Bauantrag erforderlich sind.

Voraussetzungen

• Sie möchten eine bauliche Anlage errichten oder ändern. • Sie sind selbst bauvorlageberechtigt oder • Sie sind Bauherrin oder Bauherr und haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein. Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

So läuft es ab

• Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den Online-Dienst ein. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich. • Sie können Ihren Antrag auch von einer bevollmächtigten Person oder einer bauvorlageberechtigten Person einreichen lassen. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. • Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang Ihres Bauvorhabens und der gewählten Verfahrensart. Sie kann 1-3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen

Für die • Errichtung, • Änderung (zum Beispiel Umbau), • Nutzungsänderung (zum Beispiel Umnutzung von Büro zu Wohnungen) von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Sie müssen die Baugenehmigung beantragen. Die Baugenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit Bau- oder Änderungsmaßnahmen beginnen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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