Personalausweis verloren: Verlust melden in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Stuttgart
Stadt Stuttgart
Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
0711/216-0
post@stuttgart.de
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Das Sperren und Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Die Kenntnis des Sperrkennworts • Geeignete Unterlagen für Ihre Identifizierung (zum Beispiel Reisepass)
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Stuttgart — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn entwerten lassen, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion beziehungsweise eID-Funktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre persönliche PIN kann niemand Ihre Daten aus dem Chip auslesen und Ihren Online-Ausweis nicht nutzen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im Aushändigungsschreiben mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben.
So läuft es ab
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Die Personalausweisbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung. Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die dort zuständige deutsche Auslandsvertretung. Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Seit dem 17. Februar 2025 erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises - unabhängig vom Alter - einen PIN-Brief ausgehändigt. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.
Bearbeitungsdauer
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Gut zu wissen
Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Stuttgart erledigen?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Stuttgart:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.