Gewerbe anmelden in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung, Gaststätten- und Gewerbebehörde · Stuttgart
Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart
Poststelle.32-22@stuttgart.de
Gebühren (amtlich)
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren) • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind • natürliche oder • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Anzeigepflichtig sind: • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, • bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen, • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
So läuft es ab
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden. • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 1" liegt bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. • Sie können Ihr Gewerbe auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner anmelden. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Bearbeitungsdauer
• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von drei Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gut zu wissen
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie • einen Betrieb neu errichten, • eine Zweigniederlassung neu errichten, • eine unselbständige Zweigstelle neu errichten, • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (ab 1. November 2025 ist eine Abmeldung des Betriebs bei der bisher zuständigen Behörde nicht mehr erforderlich). Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) • Verwaltung eigenen Vermögens Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Stuttgart?
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Stuttgart erledigen?
Geht „Gewerbe anmelden“ in Stuttgart online?
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Weitere Behördengänge in Stuttgart:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.