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Reisepass beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Stuttgart bei: Stadt Stuttgart — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Stadt Stuttgart

Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

0711/216-0

post@stuttgart.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren ab 1. Januar 2024: • Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen: • ab 24 Jahre: 70,00 EUR • unter 24 Jahre: 37,50 EUR. • Die Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 EUR) beträgt für Personen: • ab 24 Jahre: 92,00 EUR • unter 24 Jahre: 59,50 EUR. • Die Gebühr für einen Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 EUR) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen: • ab 24 Jahre: 102,00 EUR / 124,00 EUR • unter 24 Jahre: 69,50 EUR / 91,50 EUR. • Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen: • ab 24 Jahre: 140,00 EUR • unter 24 Jahre: 75,00 EUR. • Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR • Die Gebühr für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR Hinweise: • Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie 31,00 EUR Zuschlag bezahlen. • Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag erheben.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild • bei Kindern und Jugendlichen: • Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben). • bei Vormundschaft: zusätzlich • Urkunde über die Bestellung zum Vormund Hinweise: • Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente . • Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Reisepässen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Stuttgart — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass . Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn • die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme des Wohnorts), • eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zu dem Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

So läuft es ab

• Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen. • Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen. Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich. • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend. Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird, so kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise der Abdruck eines anderen Fingers genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist. • Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann. • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. • Den fertig produzierten Reisepass können Sie zu gegebener Zeit in der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können. Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

Gut zu wissen

Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Wie stehen die Gebühren in Stuttgart im Vergleich?

Stuttgart70,00 € / 37,50 € / 22,00 € / 92,00 €
Baden-Württemberg21,00 € – 124,00 €
Deutschland (10.078 Städte)1,50 € – 124,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Stuttgart?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren ab 1. Januar 2024: • Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen: • ab 24 Jahre: 70,00 EUR • unter 24 Jahre: 37,50 EUR. • Die Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 EUR) beträgt für Personen: • ab 24 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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