Wohnberechtigungsschein beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in München
Landeshauptstadt München
Marienplatz 8, 80331 München
Okt-Apr Mo-Fr 10:00-17:00 · Mai-Sep 10:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 89 115
rathaus@muenchen.de
Gebühren (amtlich)
• Benennung für bestimmte Wohnung: 12,50 bis 25,00 Euro (Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses) • Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 7,50 bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen: 15,00 bis 45,00 Euro (Tarif-Nrn. 2.I.2/3, 3.1 und 3.2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
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• Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Der Wohnberechtigungsschein wird für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt; dazu gehören neben Ehegatten und Kindern auch bestimmte weitere Personen, mit denen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (und auch einer Benennung) ist daher insbesondere, dass • der Wohnungssuchende rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen und • das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Nähere Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Sozialmietwohnungen". Im Sinn gemischter Bewohnerstrukturen gibt es für den Bezug geförderter Mietwohnungen in Bayern keine einheitliche Einkommensgrenze.
Gut zu wissen
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") erteilt. Auch die Benennung setzt einen solchen Antrag voraus. Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein. • Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich der Wohnungssuchende im Grundsatz in ganz Bayern um eine entsprechende geförderte (Sozial-) Mietwohnung bewerben. Im allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Umfang der Wohnberechtigung (insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen, angemessene Wohnungsgröße) genau beschrieben. • Der gezielte Wohnberechtigungsschein wird nur für eine bestimmte Wohnung erteilt. Bestimmte geförderte Mietwohnungen, vor allem Sozialwohnungen in durch Verordnung festgelegten Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, dürfen nur einem Wohnungssuchenden überlassen werden, den die zuständige Stelle für die konkrete Wohnung benannt hat. In diesen Fällen kommt es auf einen Wohnberechtigungsschein nicht an.
Wie stehen die Gebühren in München im Vergleich?
| München | 25,00 € / 20,00 € / 45,00 € |
| Bayern | 7,50 € – 45,00 € |
| Deutschland (8.707 Städte) | 5,00 € – 50,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in München?
Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in München erledigen?
Geht „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in München online?
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Weitere Behördengänge in München:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnberechtigungsschein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.