Kirchenaustritt erklären in München: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in München
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing
Landsberger Straße 486, 81241 München
Mo, Mi, Fr 07:30-12:00 · Di 08:30-12:00,14:00-18:00 · Do 08:30-15:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 89 115
stamtpasing.kvr@muenchen.de
Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München
Ruppertstraße 11, 80337 München
+49 89 115
standesamt.kvr@muenchen.de
Gebühren (amtlich)
Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • bei zugelassener Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Gut zu wissen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein. Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt: • die Römisch-Katholische Kirche, • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, • die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern, • die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern, • die Evangelisch-methodistische Kirche, • die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden, • die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland, • der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, • die Christian Science in Bayern, • die Neuapostolische Kirche Süddeutschland, • die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern, • die Christengemeinschaft in Bayern, • die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland, • der Bund für Geistesfreiheit Bayern, • der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, • der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, • die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa, • Jehovas Zeugen in Deutschland • …
Wie stehen die Gebühren in München im Vergleich?
| München | 25,00 € / 10,00 € |
| Bayern | 10,00 € – 35,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in München?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in München erledigen?
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in München online?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in München:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.