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Grundsicherung im Alter beantragen in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundsicherung im Alter beantragen erledigen Sie in München bei: Landeshauptstadt München.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Landeshauptstadt München

Marienplatz 8, 80331 München

Okt-Apr Mo-Fr 10:00-17:00 · Mai-Sep 10:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 89 115

rathaus@muenchen.de

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Kopie) • ggf. Nachweis, der dauerhaften vollen Erwerbsminderung (Kopie) • Vermögens- und Einkommenserklärung • Kontoauszüge aller geführten Konten der letzten 6 Monate mit abschließendem Kontostand (Kopie) • bei Haus- und Grundeigentum: Kopie des Einheitswertbescheides und der Brandversicherungsurkunde • ggf. Kopie des Bescheids der Pflegeversicherung (Kopie) • ggf. Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II, Unterhaltshilfe nach Lastenausgleichsgesetz, Versorgungsbezüge nach Bundesversorgungsgesetz usw. (Kopie) • ggf. Rentenbescheid (Kopie) • ggf. Beitragsbescheid der Krankenkasse (Kopie) • Mietvertrag und ggf. letztes Mietererhöhungsschreiben (Kopie) • bei Betreuung: Betreuerausweis (Kopie) • ggf. Vollmacht • Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen: • Erreichen der Altersgrenze der Regelaltersrente oder dauerhaft volle Erwerbsminderung ab dem 18. Geburtstag, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage. Es ist nicht notwendig, dass bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, die dauerhaft volle Erwerbsminderung kann auch von der Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers festgestellt werden. Menschen mit Behinderungen gelten generell als voll erwerbsgemindert, solange sie das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen bzw. dort im Arbeitsbereich beschäftigt sind.  und • es ist keine Deckung des Lebensunterhalts aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich. Auch das Einkommen und Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehe- oder Lebenspartners wird angerechnet, wenn es dessen Eigenbedarf übersteigt. Nicht leistungsberechtigt   sind Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

So läuft es ab

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird, im Gegensatz zu anderen Sozialhilfeleistungen, nur auf Antrag gewährt. Sie müssen den Antrag bei dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Sozialamt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Über das Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid (Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid). Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt. Erstbewilligung:  Die Auszahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde oder in dem die Voraussetzungen (z. B. Erreichen des Renteneintrittsalters) eingetreten sind und mitgeteilt wurden. Änderung:  Änderungen zugunsten des Berechtigten werden ab dem Ersten des Monats angerechnet, in dem die Änderung eintritt bzw. gemeldet wird. Bekommt der Berechtigte infolge der Änderung weniger Leistungen, beginnt der neue Bewilligungszeitraum am Ersten des Folgemonats. Nach Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beginnt die Auszahlung am Ersten des Folgemonats.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Gut zu wissen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet. Grundsicherung muss beantragt werden und ist gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben bei bestehender Bedürftigkeit ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Leistungsberechtigt sind: • Personen, die die maßgebliche Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht haben (derzeit zwischen 65 und 67 Jahren). • Personen, die das 18.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in München erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch nach § 41 SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Regelaltersgrenze erreicht haben — je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ebenfalls berechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird gesetzlich vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in der Praxis das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt. Sie können den Antrag nach § 109a SGB VI auch beim Rentenversicherungsträger stellen, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt werden; bewilligt wird in der Regel für zwölf Kalendermonate (§ 44 SGB XII).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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