Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in München: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht erledigen Sie in München bei: Amtsgericht München Dienstgebäude Infanteriestraße. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in München

Amtsgericht München Dienstgebäude Infanteriestraße

Infanteriestraße 5, 80797 München

+49 89 5597-06

poststelle@ag-m.bayern.de

Gebühren (amtlich)

Für die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt werden keine Gebühren erhoben. Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren im Sinne des § 133 GBO ist gebührenpflichtig.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für München — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Ein "berechtigtes Interesse" an einer Einsichtnahme in das Grundbuch ist gegeben, wenn Sie sachliche Gründe für die gewünschte Einsichtnahme vorbringen können, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen. Daher dürfen zum Beispiel Gläubiger des Grundstückseigentümers, welche die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz beabsichtigen, oder Kaufinteressenten, mit denen der Grundstückseigentümer bereits in Verhandlungen steht, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Zur Darlegung des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme müssen konkrete Tatsachen (und nicht nur pauschale Behauptungen) vorgetragen und durch entsprechende Dokumente belegt werden, die eine Abwägung durch das Grundbuchamt zulassen. Bei Zweifeln kann das Grundbuchamt eine Glaubhaftmachung verlangen (§ 31 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG). Bestimmte Einsichtsnehmer, die aus beruflichen Gründen besonders häufig Einsicht in das Grundbuch nehmen müssen (z. B. Behörden, Notare, Kreditinstitute), können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum sog. automatisierten Abrufverfahren zugelassen werden, das den Online-Abruf aus dem Grundbuch ermöglicht.

Gut zu wissen

Als öffentliches Register dient das Grundbuch grundsätzlich der Einsichtnahme durch Dritte. Da das Grundbuch jedoch zahlreiche den Eigentümer betreffende persönliche Daten enthält, steht es nicht zur Einsicht für jedermann offen. Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) wird die Einsicht in das Grundbuch (und in die Grundakte) daher nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt. In den Ländern, die - wie Bayern - das Grundbuch maschinell führen, kann aber in dieses auch bei einem anderen Grundbuchamt Einsicht genommen werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in München?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt werden keine Gebühren erhoben. Die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren im Sinne des § 133 GBO ist gebührenpflichtig.
Wo kann ich „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in München erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht München Dienstgebäude Infanteriestraße, Infanteriestraße 5, 80797 München. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in München online?
Für München ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Grundbuchauszug?
Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) — dazu zählen regelmäßig Eigentümer und im Grundbuch eingetragene Berechtigte, etwa Gläubiger einer Grundschuld; Notare können das Grundbuch zudem im automatisierten Abrufverfahren einsehen (§ 133 GBO). Bloße Neugier oder ein bloßes Miet- oder Kaufinteresse genügt nicht: Kaufinteressenten legen in der Regel eine Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vor.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Grundbuchauszug?
Wer zur Einsicht berechtigt ist, kann eine Abschrift des Grundbuchs fordern; auf Verlangen wird sie beglaubigt (§ 12 GBO). Die beglaubigte Abschrift bestätigt amtlich die Übereinstimmung mit dem Grundbuchinhalt und wird häufig von Banken, Gerichten oder Behörden verlangt — für rein private Zwecke genügt meist der einfache Auszug.
Erfährt der Eigentümer, wer sein Grundbuch eingesehen hat?
Die Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie die Erteilung von Abschriften werden protokolliert, und der Grundstückseigentümer kann Auskunft aus diesem Protokoll verlangen (§ 12 Abs. 4 GBO). Eine Ausnahme gilt, wenn die Auskunft etwa strafrechtliche Ermittlungen oder die Arbeit von Sicherheitsbehörden gefährden würde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns