Einspruch gegen den Steuerbescheid in München: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in München
Finanzamt München Dienstgebäude Deroystraße 12
Deroystraße 12, 80335 München
+49 89 1252-0
Gebühren (amtlich)
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Es muss aber damit gerechnet werden, dass sich die Rechtssache ggf. zu Ungunsten des Steuerpflichtigen entwickelt. Ziehen Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu, müssen Sie die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Sie werden vom Finanzamt auch nicht übernommen, wenn Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg hatten.
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Wenn der Steuerbescheid aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist, können Sie dagegen Einspruch einlegen. In diesen Fällen ist ein Einspruch ratsam: • Das Finanzamt hat aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt. • Freibeträge wurden nicht berücksichtigt, weil die Voraussetzungen dafür angeblich nicht erfüllt sind. • Es wurden bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt und Sie wissen nicht warum, weil sich aus den Erläuterungen des Steuerbescheids dazu nichts ergibt. • Ihnen fällt erst jetzt auf, dass Sie bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung vergessen haben. Oder: Ein Beleg war verschwunden und tauchte erst jetzt wieder auf. Die Einlegung eines Einspruches kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie erfahren, dass bei einem Sie betreffenden Sachverhalt ein Musterverfahren anhängig ist. In diesem Fall verweisen Sie bei der Begründung des Einspruches auf dieses Musterverfahren. Wenn das Musterverfahren als Revision vor dem Bundesfinanzhof, vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, muss das Finanzamt Ihren Einspruch ruhen lassen, bis das Verfahren entschieden ist. Wichtig ist, dass das Aktenzeichen des jeweiligen Musterverfahrens angegeben wird und dass die Streitfrage auch eingegrenzt wird. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann schriftlich oder elektronisch eingelegt werden. Dies kann auch durch Telefax, Computerfax oder einfache E-Mail erfolgen. Sie können den Einspruch auch zur Niederschrift direkt beim Finanzamt einlegen. Ein telefonischer Einspruch ist nicht möglich. Senden Sie den Einspruch an das Finanzamt, das im Steuerbescheid als Absender genannt ist. Geben Sie genau an, gegen welchen Steuerbescheid Sie vorgehen (Aktenzeichen und Datum). Bringen Sie deutlich zum Ausdruck, dass Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
So läuft es ab
Verfahren Den Steuerbescheid können Sie nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) anfechten (§§ 347-367). Sie regeln das „Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren". Das ist der Einspruch. Daneben gibt es das „Gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" in Form der Klage nach der Finanzgerichtsordnung (FGO). Bevor Sie Klage erheben können, müssen Sie grundsätzlich das Einspruchsverfahren durchlaufen. Der Einspruch muss innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt werden. Mit einem Einspruch können Sie sich auch gegen die Festsetzung von steuerlichen Nebenleistungen wehren, z. B. • Verspätungszuschläge (§ 152 AO), • Zinsen (§§ 233-237 AO), • Säumniszuschläge (§ 240 AO), • Zwangsgelder (§ 329 AO), • Kosten (§§ 178, 337-345 AO). Entscheidung Nach der Einlegung des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid. Wenn der Einspruch zulässig ist (d. h. die formellen Voraussetzungen erfüllt), wird über ihn entschieden. Wenn das Finanzamt die Begründung des Antragstellers teilt und den Steuerbescheid entsprechend ändert, spricht man von Abhilfe. Folgt das Finanzamt nicht ganz der Begründung des Antragsstellers, spricht man von Teilabhilfe. Hinter dem Begriff „Einspruchsentscheidung" versteckt sich eine Ablehnung. In diesem Fall lehnt das Finanzamt eine Änderung des Bescheids ab. Seit 2007 gibt es auch die Möglichkeit der öffentlichen Verkündigung. Die Finanzbehörden können so allgemeine Einsprüche zurückweisen. Verlustfeststellungsbescheid Ein Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung in Höhe von 0 Euro ist grundsätzlich unzulässig. Vielmehr müsste innerhalb der Einspruchsfrist ggf. ein Verlustfeststellungsbescheid beantragt werden. Berichtigungsantrag Hat man im Steuerbescheid nur "kleine" Fehler, wie Schreib- oder Rechenfehler, gefunden, kann man unter Umständen auf einen formalen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen.
Gut zu wissen
Steuerbescheid; Einlegung eines Einspruchs
Häufige Fragen
Was kostet „Einspruch gegen den Steuerbescheid“ in München?
Wo kann ich „Einspruch gegen den Steuerbescheid“ in München erledigen?
Geht „Einspruch gegen den Steuerbescheid“ in München online?
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Muss ich die festgesetzte Steuer trotz Einspruch zahlen?
Weitere Behördengänge in München:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einspruch gegen den Steuerbescheid (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.