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Baugenehmigung beantragen in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Kamp-Lintfort bei: Bauordnungsamt - Stellvertretende Leitung · Kamp-Lintfort. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort

Bauordnungsamt - Stellvertretende Leitung · Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

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Baukontrolle · Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

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Bauordnung · Kamp-Lintfort

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Benötigte Unterlagen

Wenn Sie ein Haus bauen, umbauen oder an ein Haus anbauen wollen, brauchen Sie für das jeweilige Vorhaben eine Baugenehmigung, denn die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die in den §§ 62, 63 BauO NRW geregelt sind. Die Vorschriften betreffen bauliche Anlagen geringer Größe und Bedeutung und sehen vor, dass bei solchen Vorhaben die Genehmigungspflicht entfällt. Keiner Baugenehmigung bedürfen Sie zum Beispiel bei • Gebäude bis zu 75 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten (gilt nicht für Verkaufs- und Ausstellungsräume) • nichttragenden oder nichtaussteifenden Bauteilen innerhalb baulicher Anlagen (außer an Rettungswegen) • Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich • nicht überdachten Stellplätzen für Pkw und Motorräder bis zu 100 m2 • überdachten und nicht überdachten Stellplätzen für Fahrräder bis zu 100 m2 • Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m2 • Solaranlagen in, an und auf Dach und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestaltung des Gebäudes • Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, Bedachung, Austausch von Fenstern und Türen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen; örtliche Bauvorschriften nach § 89 sind zu beachten In diesen beispielhaft und nicht abschließend aufgezählten Fällen brauchen Sie keinerlei Antragsunterlagen bei der Stadt einzureichen. Jedoch können Sie nicht davon ausgehen, dass das Vorhaben, nur, weil es genehmigungsfrei ist, damit auch zulässig ist. Sie müssen bei Ihrem Bauvorhaben alle rechtlichen Vorschriften, örtlichen Satzungen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen oder Nachbarschaftsrecht in die Planung einbeziehen. Außerdem müssen natürlich Brandschutzvorschriften und die notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Unter Umständen brauchen Sie sogar eine Erlaubnis oder Genehmigung einer anderen Behörde, zum Beispiel, wenn sich Ihr Vorhaben an einer Bundes- oder Landesstraße befindet.

So läuft es ab

Der Bauantrag wird direkt beim Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort eingereicht. Anschließend prüft die Behörde die eingereichten Unterlagen innerhalb einer Woche auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Gleichzeitig wird die Verfahrensart (zum Beispiel vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Normalverfahren) bestimmt. Die Behörde stellt darauf hin fest, welche Stellungnahmen oder Gutachten anderer Stellen eingeholt werden müssen. Dieses einwöchige Vorverfahren endet alternativ mit einer an Sie gerichteten behördlichen Eingangsbestätigung, dem Nachfordern von Unterlagen oder einer Zurückweisung Ihres Bauantrages. Denn sofern die eingereichten Unterlagen mit erheblichen Mängeln behaftet sind und deshalb in keinem Fall zur Beurteilung ausreichen, muss die Baugenehmigungsbehörde Ihren Antrag kostenpflichtig zurückweisen. Die unter "Benötigte Unterlagen" aufgezählten Unterlagen reichen Sie mindestens in zweifacher, besser jedoch in drei- bis fünffacher Ausfertigung ein, da nur so eine schnelle parallele Bearbeitung durch die am Antragsverfahren beteiligten Dienststellen und Ämter gewährleistet ist („Sternverfahren").

Gut zu wissen

Baugenehmigung Statusabfrage

Häufige Fragen

Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Zuständig ist: Bauordnungsamt - Stellvertretende Leitung · Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Kamp-Lintfort online?
Für Kamp-Lintfort ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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