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Wohnsitz anmelden / ummelden in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Kamp-Lintfort bei: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort

Bürgerbüro · Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+4928429120

buergerbuero@kamp-lintfort.de

Stadt Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

02842 9120

buergerbuero@kamp-lintfort.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Die Anmeldung führen Sie im Bürgerbüro der Stadt Kamp-Lintfort durch und kann frühestens ab Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die anzumeldende Person erteilen zu können. Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Kamp-Lintfort online?
Für Kamp-Lintfort ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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