Reisepass beantragen in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort
Bürgerbüro · Kamp-Lintfort
Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+4928429120
buergerbuero@kamp-lintfort.de
Gebühren (amtlich)
• Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 J., Gültigkeit 10 Jahre): 70,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden. • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 J., Gültigkeit 6 Jahre): 37,50€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden. • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 J., Gültigkeit 10 Jahre): 82,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden. • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 J., Gültigkeit 6 Jahre): 59,50€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden. • Für den „Expresspass" ist eine zusätzliche Gebühr zu zahlen: 32,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per Karte (EC- und Kreditkarte) beglichen werden.
Benötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Voraussetzungen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, • hat einen Chip und ist • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis • die Gültigkeit ausläuft • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr unterliegen Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, der Ausweispflicht.
So läuft es ab
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. Ein Reisepass muss persönlich bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt werden. Grund hierfür ist, dass die Person mit dem biometrischen Lichtbild abzugleichen ist, ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke aufgenommen werden und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss. Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zugelassen. Die Bürgerbüros dürfen daher analog ausgedruckte Passbilder nicht mehr annehmen. Die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen, bleibt wie bisher bestehen. Dafür müssen die Fotodienstleister die digitalen Lichtbilder auf einer vom Bundesministerium des Inneren zertifizierten Cloud hochladen können.
Gut zu wissen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wie stehen die Gebühren in Kamp-Lintfort im Vergleich?
| Kamp-Lintfort | 70,00 € / 37,50 € / 82,00 € / 59,50 € |
| Nordrhein-Westfalen | 1,50 € – 124,00 € |
| Deutschland (10.078 Städte) | 1,50 € – 124,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Reisepass beantragen“ in Kamp-Lintfort?
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Geht „Reisepass beantragen“ in Kamp-Lintfort online?
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Weitere Behördengänge in Kamp-Lintfort:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Reisepass beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.