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Sterbeurkunde beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

+49 511 168-42974

32.31.2@Hannover-Stadt.de

Gebühren (amtlich)

• Die Urkunde ist im Regelfall gebührenpflichtig. • Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.

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Benötigte Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt. Online können Sie die Urkunde unter dem untenstehenden Link bestellen und bezahlen. Schriftlich beantragen Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Sterbedatum, ggf. Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben. Persönlich beantragen Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu. Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de. Hinweis Berechtigt hierfür sind Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. Ehegatten und Abkömmlinge. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.

Gut zu wissen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig. Allgemeine Informationen Für Personen, die in Hannover gestorben sind, können Sie beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Sterberegister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland verstorben ist, dieser Todesfall aber in Hannover nachbeurkundet wurde. Hinweise für die Erstbeurkundung eines Sterbefalles finden Sie hier: • Anzeige eines Sterbefalls

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Urkunde ist im Regelfall gebührenpflichtig. • Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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