Personalausweis beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Hannover
- Bürgeramt Bemerode · Hannover
Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover
Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 168-32000
buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
- Bürgeramt Linden · Hannover
Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover
Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 168-32000
buergeramt-linden@hannover-stadt.de
- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover
Lister Str. 10, 30163 Hannover
Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 168-32000
Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de
- Bürgeramt Döhren · Hannover
Peiner Str. 9, 30519 Hannover
+49 511 168-32000
buergeramt-doehren@hannover-stadt.de
Gebühren (amtlich)
• EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre) • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre) Bitte zahlen Sie die Gebühr bei Antragstellung möglichst mit girocard (EC). • 15,00 Euro für einen Direktversand. Der Direktversand kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Über die Einzelheiten informieren wir Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.
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• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis, • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig: • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen. Allgemeine Informationen Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet?
So läuft es ab
• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen. • Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden. • Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID). • Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. • Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab. • Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt. • Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Der Personalausweis kann nur persönlich in den Bürgerämtern beantragt werden. Die Antragsstellung findet direkt am Bedienplatz statt. Seit dem 2. August 2021 sind bei Beantragung zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen und als zusätzliches Sicherheitsmerkmal im Chip des Personalausweises zu speichern. Sie können den Personalausweis nicht direkt mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Nach Fertigstellung können Sie Ihren Personalausweis in dem Bürgeramt abholen, in dem Sie diesen beantragt haben. Für die Abholung benötigen wir Ihren bisherigen Personalausweis. Sie können jemanden für die Abholung bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht Ihren bisherigen und einen eigenen Ausweis.
Bearbeitungsdauer
Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung beträgt etwa drei bis vier Wochen. Sie können sich hier (bitte anklicken) online informieren, ob Ihr Personalausweis bereits fertig ist und abgeholt werden kann. Dazu benötigen Sie die Seriennummer des von Ihnen beantragten Ausweises. Die Seriennummer finden Sie auf Ihrer Gebührenquittung.
Gut zu wissen
Personalausweis beantragen
Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?
| Hannover | 10,00 € / 46,00 € / 27,60 € / 15,00 € |
| Niedersachsen | 5,00 € – 75,00 € |
| Deutschland (10.078 Städte) | 4,50 € – 270,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Hannover?
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Hannover erledigen?
Geht „Personalausweis beantragen“ in Hannover online?
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.