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Gewerbe anmelden in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Hannover bei: - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 65,00 € / 32,50 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

+49 511 168-31157

32.23@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. An- und Ummeldung: 65,00 EUR Abmeldung: 32,50 EUR

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • ggf. Handelsregisterauszug • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer • ggf. Erlaubnisurkunde, • ggf. Handwerkskarte • im Vertretungsfall: • Vertretungsvollmacht

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind • natürliche Personen oder • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG) Anzeigepflichtig sind: • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende, • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

So läuft es ab

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden. • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

Bearbeitungsdauer

• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Der Empfang der Anzeige wird in der Regel innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Die Aufnahme der Tätigkeit ist nach Abgabe der Gewerbeanzeige grundsätzlich möglich. Sofern Sie erstmalig ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben wollen (Handwerk, Bewachungsgewerbe, Personenbeförderung, usw.) sollten Sie unsere Bestätigung der Gewerbeanzeige vor Aufnahme der erlaubnispflichtigen Tätigkeit abwarten.

Gut zu wissen

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem: • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen, • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft, • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt). Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: einen Betrieb neu errichten, eine Zweigniederlassung neu errichten, eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover65,00 € / 32,50 €
Niedersachsen12,70 € – 65,00 €
Deutschland (9.055 Städte)6,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. An- und Ummeldung: 65,00 EUR Abmeldung: 32,50 EUR
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe anmelden“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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