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Personalausweis verloren: Verlust melden in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis verloren: Verlust melden erledigen Sie in Hannover bei: - Bürgeramt Bemerode · Hannover.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Bürgeramt Bemerode · Hannover

Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover

Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Linden · Hannover

Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-linden@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover

Lister Str. 10, 30163 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

- Bürgeramt Döhren · Hannover

Peiner Str. 9, 30519 Hannover

+49 511 168-32000

buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an. Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.. Allgemeine Informationen Sie haben Ihren Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Kinderreisepass verloren, oder er wurde Ihnen gestohlen? In diesen Fällen sind Sie verpflichtet umgehend bei Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Verlustmeldung zu erstatten. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

So läuft es ab

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt. Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Sie erhalten eine Ausfertigung der Verlustmeldung. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erhalten ebenfalls eine Durchschrift. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird bei der Verlustmeldung von uns direkt erledigt. Sie können dies aber auch vorab über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten. Sie können Ihre Durchschrift der Verlustmeldung in der Regel gleich mitnehmen.

Gut zu wissen

Verlust des eigenen Personalausweises melden

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Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Bürgeramt Bemerode · Hannover, Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Ja. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Sie verpflichtet, der Personalausweisbehörde den Verlust des Ausweises unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn Sie die eID-Funktion bereits über die Sperrhotline gesperrt haben, bleibt die Verlustmeldung bei der Behörde zusätzlich Pflicht.
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Über den Sperrnotruf 116 116 — kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland gebührenpflichtig. Für die telefonische Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort: Bei Ausweisen mit Antragstellung bis zum 16.02.2025 steht es im PIN-Brief, seitdem auf dem Aushändigungsschein, den Sie bei der Abholung erhalten haben. Alternativ können Sie die eID-Funktion auch direkt bei der Personalausweisbehörde sperren lassen — etwa wenn Ihnen das Sperrkennwort nicht mehr vorliegt.
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Auch das Wiederauffinden müssen Sie der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen und den wiedergefundenen Ausweis dort vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Ob das Dokument weiter genutzt werden kann, klären Sie direkt mit Ihrem Bürgeramt — insbesondere, wenn bereits ein Ersatzausweis beantragt wurde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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