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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Hannover bei: Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen · Hannover.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen · Hannover

Friedrichswall 1, 30159 Hannover

0511 120-5521

ea@niedersachsen.de

Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt Hannover

Vahrenwalder Straße 7, 30165 Hannover

(0511) 168 - 3 13 13

ea@Hannover-Stadt.de

Industrie- und Handelskammer Hannover

Schiffgraben 49, 30175 Hannover

0511 3107-0

info@hannover.ihk.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.

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Benötigte Unterlagen

• ggf. Personalausweis oder Reisepass • ggf. Prüfungszeugnisse als anderer Nachweis der Sachkunde (§ 5d i. V. m. § 5 Absatz 1 Nr. 1-3 Bewachungsverordung (BewachV)

Voraussetzungen

Der Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen Stelle erteilt. Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der zuständigen Stelle ausgeübt werden: • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr • Schutz vor Ladendieben • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken Die zuständige Stelle stellt über die bestandene Prüfung einen Sachkundenachweis aus. Für sonstige Bewachungsgewerbe muss ein Unterrichtungsnachweis erteilt werden.

Gut zu wissen

Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung

Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen · Hannover, Friedrichswall 1, 30159 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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