Wohnsitz abmelden in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg
Mo, Di 12:00-19:00 · Mi, Do 07:00-12:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 40 42881-5276
Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
Poppenhusenstraße 6, 22305 Hamburg
Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 40 42804-5252
Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg
Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg
keine Straße, ----- Hamburg
Benötigte Unterlagen
Legen Sie folgende Unterlagen vor, wenn Sie sich persönlich vor Ort abmelden: • gültige Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Pass sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass im Original vorlegen. Reichen Sie folgende Unterlagen ein, wenn Sie sich schriftlich in Papierform per Post abmelden: • Abmeldeformular • Kopie der gültigen Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren
Voraussetzungen
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnng in Deutschland beziehen oder länger als 1 Jahr nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie sich abmelden. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde abmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen Sie von der Person abgemeldet werden, aus deren Wohnung Sie ausziehen. Ab dem 16. Lebensjahr können Sie sich ohne Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten abmelden. Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung über Ihre Wohnungsabmeldung.
So läuft es ab
Sie können sich persönlich bei der zuständigen Stelle abmelden: • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor. • Sie melden Ihren Wohnsitz ab. • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet. • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert. • Sie erhalten eine Meldebestätigung. Sie können sich schriftlich in Papierform per Post abmelden: • Sie füllen das Abmeldeformular aus und unterschreiben es. • Sie senden das Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Ausweises an die zuständige Stelle. • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet. • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert. • Sie erhalten eine Meldebestätigung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 5 Minuten.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
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Ummeldung in meiner Stadt →Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Hamburg erledigen?
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Hamburg online?
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.