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Untersuchungsberechtigungsschein in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Hamburg bei: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg

Mo, Di 12:00-19:00 · Mi, Do 07:00-12:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42881-5276

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Poppenhusenstraße 6, 22305 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42804-5252

Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• gültiges Ausweisdokument • Wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen, muss die vertretungsberechtigte Person sich selbst ausweisen und auch ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen mitbringen.

Voraussetzungen

Wenn Sie als jugendliche Person eine Ausbildung oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis beginnen möchten, müssen Sie ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung dient dazu, festzustellen, ob Sie körperlich und in Ihrer Entwicklung für den Beruf geeignet sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie durch die Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein haben. Den Untersuchungsberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

So läuft es ab

• Sie vereinbaren online oder telefonisch einen persönlichen Termin. • Sie können sich in dem Termin auch von einem gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel einem Elternteil) vertreten lassen. • In dem Termin beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. • Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein direkt in dem Termin.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet. • Sie wollen ein Arbeitsverhältnis beginnen, das nicht geringfügig ist und voraussichtlich länger als 2 Monate dauert.

Gut zu wissen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg, Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Hamburg online?
Ja — Hamburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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