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Unterhaltsvorschuss beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Unterhaltsvorschuss beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Wandsbek - Zentralamt Unterhaltsvorschuss - ZUV 5 Nord · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Wandsbek - Zentralamt Unterhaltsvorschuss - ZUV 5 Nord · Hamburg

Schloßstraße 60, 22041 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428280

Bezirksamt Wandsbek - Zentralamt Unterhaltsvorschuss - ZUV 2 Mitte · Hamburg

Schloßstraße 60, 22041 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428280

Bezirksamt Wandsbek - Zentralamt Unterhaltsvorschuss - ZUV 3 Altona · Hamburg

Schloßstraße 60, 22041 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428280

Bezirksamt Wandsbek - Zentralamt Unterhaltsvorschuss - ZUV 5 Nord · Hamburg

Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Die Beantragung von Unterhaltsvorschuss ist kostenlos

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise • Lohnabrechnungen • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig von Art, Umfang und Auswirkung der eingetretenen Änderung.

Gut zu wissen

Während Sie Unterhaltsvorschuss beziehen, müssen Sie der zuständigen Stelle alle Änderungen mitteilen, die wichtig für das Bestehen und den Umfang Ihres Anspruches sind. In der Regel handelt es sich dabei um Änderungen von Angaben, über die Sie bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses bereits Erklärungen abgegeben haben. Beispiele für Änderungen: • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen • Sie ziehen um. • Sie heiraten. • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen. • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen. • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt. • Der andere Elternteil ist gestorben. • Das Kind ist gestorben. • Das Kind besucht keine Schule mehr. • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Wandsbek - Zentralamt Unterhaltsvorschuss - ZUV 5 Nord · Hamburg, Schloßstraße 60, 22041 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch haben Kinder unter zwölf Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in der vorgesehenen Höhe erhalten (§ 1 UhVorschG). Zwischen dem zwölften und dem 18. Geburtstag besteht der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen — etwa wenn das Kind keine SGB-II-Leistungen bezieht oder der betreuende Elternteil über ein Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt (§ 1 Abs. 1a UhVorschG).
Wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?
Nur sehr begrenzt: Die Leistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 4 UhVorschG). Voraussetzung ist zudem, dass Sie sich zuvor in zumutbarer Weise bemüht haben, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu bewegen. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und soll an die durch Landesrecht bestimmte Stelle gerichtet werden, in deren Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat (§ 9 UhVorschG) — in der Praxis ist das meist die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Antragsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder der gesetzliche Vertreter.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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