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Steuerklasse ändern in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Steuerklasse ändern erledigen Sie in Hamburg bei: Finanzamt Hamburg-Altona. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Finanzamt Hamburg-Altona

Holstenplatz 18, 22765 Hamburg

Mo, Di 08:00-14:00 · Do 08:00-17:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 115

Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

Hugh-Greene-Weg 6, 22529 Hamburg

Mo, Di 08:00-14:00 · Do 08:00-17:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 4287070

Allzuständigkeit - IAS der Finanzämter- Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

Außenstelle IAS Bergedorf des Finanzamtes Ost · Hamburg

Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 4. OG (FA), 21031 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten (s. Links). Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben: • Nachweis über die Eheschließung, zum Beispiel die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde.

Voraussetzungen

Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie mit der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Das gilt auch, wenn nur eine Person von Ihnen Arbeitslohn erhält. Alternativ können Sie gemeinsam eine andere Steuerklassenkombination beantragen, zum Beispiel III und V oder die Steuerklasse IV mit Faktor. Sie können auch die ungünstigere Steuerklasse I beantragen, wenn Ihre Arbeitgeber nicht über Ihren geänderten Familienstand informiert werden sollen. Alternativ können Sie eine Sperre für den Abruf Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beantragen. Dann wird Ihr Arbeitslohn automatisch nach der Steuerklasse VI versteuert.

So läuft es ab

• Das Standesamt informiert die zuständige Stelle über die Meldebehörde über Ihre Eheschließung. • Sie werden automatisch in die Steuerklassen IV eingestuft. • Sie können die Einordnung in eine andere Steuerklassenkombination beantragen. • Sie können dazu den Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen verwenden. • Diesen finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" (siehe Links). • Alternativ können Sie Ihre Eheschließung online über "ELSTER" mitteilen. • Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. • Ihr monatlicher Lohnsteuerabzug wird angepasst.

Bearbeitungsdauer

• Sie, als Eheleute, sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. • Das ist der Fall, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt. • Sie leben nicht dauerhaft getrennt.

Gut zu wissen

Steuerklasse Änderung bei Heirat beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt Hamburg-Altona, Holstenplatz 18, 22765 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Steuerklasse ändern“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ehegatten und Lebenspartner können die Änderung der Steuerklassen nach § 39 Abs. 6 EStG im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt beantragen — das Gesetz sieht keine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr vor, mehrfache Wechsel sind also möglich. Damit der Wechsel noch im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt wird, ist der Antrag spätestens bis zum 30. November zu stellen.
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Ja. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie elektronisch über Mein ELSTER an das Finanzamt übermitteln; alternativ reichen Sie das Papierformular beim Finanzamt ein. Der Wechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Grundsätzlich kann der Antrag nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner unterschrieben haben. Eine Ausnahme gilt beim Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV: Dieser ist nach § 38b Abs. 3 EStG auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. Lebenspartners möglich — mit der Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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