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Nebenwohnsitz anmelden in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Hamburg bei: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg

Mo, Di 12:00-19:00 · Mi, Do 07:00-12:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42881-5276

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Poppenhusenstraße 6, 22305 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42804-5252

Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

Benötigte Unterlagen

Es sind Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Nebenwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer festgelegten Frist persönlich an einen Standort Ihrer Wahl anzumelden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Gut zu wissen

Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg, Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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