Kindergeld beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hamburg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
- Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe erhalten Sie gebührenfrei. - Weitere Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Bedarf (z. B. für Kindergarten, Taufe, Beantragung Ausweis oder Pass) können Sie mit dem Kombiformular bestellen – diese sind gebührenpflichtig und werden direkt im Standesamt bezahlt. Gebührenübersicht: - Erste Geburtsurkunde: 19,50 € - Jede weitere Geburtsurkunde: 8,50 €
Benötigte Unterlagen
Bitte legen Sie die nachfolgenden Unterlagen im Original bei Ihrem Standesamt vor, soweit nicht anders angegeben. Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden, die von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt wurde. Ihre Originale erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden Ihres Kindes zurück. - Bei verheirateten Elternpaaren: Eheurkunde mit Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten (fehlt der Hinweis, sind zusätzlich die Geburtsurkunden der Ehegatten vorzulegen); ggf. „Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch“ (bei Heirat vor 2009). - Bei unverheirateten Elternpaaren: Geburtsurkunde der Mutter. Für die Eintragung des Vaters: Geburtsurkunde des Vaters und die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung. Falls die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, auch die Urkunde über die Sorgeerklärung beifügen. Falls vorhanden, auch die Urkunde über die Namenserteilung vorlegen. - Ist die Mutter geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Angabe über die Auflösung der Ehe. Fehlt die Angabe, ist zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Voraussetzungen
Der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit dem Papier-Kombiformular für Hausgeburten ist für alle Eltern verfügbar, die ihr Kind bei einer Hausgeburt in Hamburg – also außerhalb einer Einrichtung (Klinik oder Geburtshaus) – zur Welt bringen. Sie können diesen Service auch nutzen, wenn Sie nicht in Hamburg gemeldet sind – entscheidend ist, dass Ihr Kind in Hamburg zur Welt kommt. Sie können den Service auch nutzen, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Falls für Sie eine andere Familienkasse als die Familienkasse Nord der Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, wird Ihr Kindergeldantrag automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet.
So läuft es ab
1. Formular erhalten und ausfüllen - Das Kombiformular finden Sie online zum Ausfüllen und Ausdrucken. Alternativ erhalten Sie es von Ihrer Hebamme beim Geburtsvorbereitungstermin oder in allen Hamburger Standesämtern. - Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie auf Seite 2 und 3 und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. - Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrer Hebamme eine Geburtsbescheinigung. Diese legen Sie ebenfalls zu den Unterlagen. 2. Mündliche Anzeige der Geburt im Standesamt - Zur mündlichen Anzeige der Geburt, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Woche im zuständigen Standesamt erfolgen muss, legen Sie dort die Unterlagen persönlich vor. Es ist nicht ausreichend, sie per Post zu senden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen. - Das Standesamt nimmt eine Niederschrift über die mündliche Geburtsanzeige auf, beurkundet die Geburt des Kindes und erstellt die gewünschten Geburtsurkunden. Diese erhalten Sie per Post. Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden sind im Standesamt zu bezahlen. 3. Melderegister und Steuer-Identifikationsnummer - Ihr Kind wird im Melderegister erfasst. - Die Daten werden außerdem an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein übermittelt. - Das Einwohnermeldeamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind erstellt und Ihnen per Post zugeschickt. 4. Kindergeld - Das Standesamt leitet Ihren Kindergeldantrag direkt an die Familienkasse weiter. - Die Familienkasse erhält automatisch die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes. - Sobald alle Daten vorliegen, erhalten Sie den Kindergeldbescheid per Post. - Das Kindergeld wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die beantragten Leistungen in der Regel nach ca. 10 Tagen per Post, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Geburtsurkunde und zum Kindergeldantrag vorliegen. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens monatlich. Den genauen Zahlungstermin können Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfragen. Bei fehlenden Unterlagen oder Angaben nimmt die zuständige Institution Kontakt mit Ihnen auf.
Gut zu wissen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Bei der Geburtsanzeige können Sie gleichzeitig den Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ nutzen. Mit dem Papier-Kombiformular „Kinderleicht zum Kindergeld“ können Sie: - den Namen Ihres Kindes bestimmen, - Kindergeld beantragen, - zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und bezahlen. Sobald die Geburt beim Standesamt eingetragen ist, wird Ihr Kind automatisch im Melderegister erfasst. Gleichzeitig wird die Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Nach der Bearbeitung erhalten Sie per Post: - die Geburtsurkunden, - die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes, - den Kindergeldbescheid. Das Kindergeld wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Das Papier-Kombiformular steht online als PDF zur Verfügung. Alternativ erhalten Sie es von Ihrer Hebamme beim Geburtsvorbereitungstermin oder in allen Hamburger Standesämtern.
Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?
Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):
Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Kindergeld beantragen“ in Hamburg erledigen?
Wie lange kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Kann ich Kindergeld online beantragen?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kindergeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.