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Internationalen Führerschein beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Nord Fahrerlaubnis · Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Nord Fahrerlaubnis · Hamburg

Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg

Mo, Mi 07:00-14:00, Di, Do 07:00-18:00, Fr 07:00-12:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42858-0

West Fahrerlaubnis · Hamburg

Schnackenburgallee 43, 22525 Hamburg

Mo, Mi 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-12:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428580

Allzuständigkeit - Landesbetrieb Verkehr - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

Bergedorf Fahrerlaubnis · Hamburg

Bergedorfer Straße 74, 21033 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Führerschein im EU-Kartenformat • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • biometrisches Passfoto (45x35 Millimeter) - nicht älter als 1 Jahr • Terminbestätigung • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn Sie noch einen Papierführerschein haben und der letzte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde) Zusätzlich, wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: • schriftliche Vollmacht des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin • gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person Auch bei einer Antragstellung in Vollmacht müssen der Führerschein und der Personalausweis des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin im Original vorgelegt werden.

So läuft es ab

Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per Post stellen. Den internationalen Führerschein können Sie nur postalisch beantragen, wenn Sie einen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Falls Sie den internationalen Führerschein kurzfristig benötigen, beantragen Sie diesen ebenfalls persönlich. Alternativ können Sie den internationalen Führerschein auch im HamburgService vor Ort beantragen. Weitere Informationen und Terminbuchung finden Sie im entsprechenden Eintrag des HamburgService. Beantragung vor Ort im LBV: • Sie buchen online einen Termin. • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein" • Buchen Sie den Termin "Antrag Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein bereits vorhanden) " oder "Antrag Internationaler Führerschein inklusive Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein" • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit. • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein. • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen. • Ihr Anliegen wird bearbeitet. • Sie erhalten den internationalen Führerschein direkt bei Ihrem Termin vor Ort, wenn Sie schon einen Kartenführerschein besitzen.

Bearbeitungsdauer

Der internationale Führerschein wird Ihnen sofort vor Ort übergeben, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein haben. Wenn Sie Ihren Papierführerschein zuerst umtauschen müssen, erhalten Sie den internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem neuen EU-Kartenführerschein. Die Herstellung dauert etwa 3 Wochen.

Gut zu wissen

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheines und nur in Verbindung mit diesem gültig.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Nord Fahrerlaubnis · Hamburg, Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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