Hilfe zur Pflege beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg
Achtern Born 135, 22549 Hamburg
Mo 08:30-11:30 · Di, Do, Fr 08:30-11:30 · Mi geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 40 428280
Bezirksamt Altona - Soziales Dienstleistungszentrum Altona - Grundsicherung · Hamburg
Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg
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Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg
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Gebühren (amtlich)
Die Beantragung von Hilfe zur Pflege ist kostenlos.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• alle Ausweisdokumente • Falls vorhanden: Aufenthaltstitel • Nachweise, die Ihren Bedarf begründen (zum Beispiel Ärztliches Attest, Nachweis über Pflegegrad) • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis • Beleg über vorrangige Leistungen zur Pflege (Pflegekasse) • Nachweise über wirtschaftliche Bedürftigkeit (Sozialhilfeantrag) • Gegebenenfalls : Vollmacht Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an (zum Beispiel Einkommens- oder Vermögensnachweise).
Voraussetzungen
Sie können Hilfe zur Pflege vom Sozialhilfeträger erhalten, wenn Sie den notwendigen Pflegeaufwand nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Gründe für Ihren Bedarf an Hilfe können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen sein, die Sie nicht selbständig bewältigen können. Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Sie folgende Leistungen: • Bewilligung von Pflegehilfsmitteln • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes • ein Entlastungsbetrag • digitale Pflegeanwendungen und die ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2, 3, 4 oder 5 können Sie folgende Leistungen beantragen: • (teil-) stationäre Pflege • Kurzzeitpflege • ein Entlastungsbetrag • häusliche Pflege in Form von • Pflegegeld • häuslicher Pflegehilfe • Verhinderungspflege • Pflegehilfsmitteln • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes • digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen. Hilfe zur Pflege kommt für Sie in Betracht, wenn Sie • nicht pflegeversichert sind oder • keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, oder • Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um Ihren notwendigen Pflegebedarf zu decken,
So läuft es ab
• Gegebenenfalls: Sie zeigen Ihre Hilfebedürftigkeit formlos bei der zuständigen Stelle an. Die zuständige Stelle informiert Sie dann über das mögliche weitere Vorgehen. • Da diese Sozialhilfeleistungen Ihnen erst ab dem Zeitpunkt gewähren können, ab dem die zuständige Stelle von Ihrer Hilfebedürftigkeit erfährt, sollten Sie Ihre Hilfebedürftigkeit möglichst zeitnah anzeigen. Bitte stellen Sie daher ggf. zunächst einen formlosen Antrag, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen. • Sie reichen Ihren vollständigen Sozialhilfeantrag bei der zuständigen Stelle ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Stellen an dem Verfahren und holt gegebenenfalls Stellungnahmen ein. • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gut zu wissen
Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hamburg?
Wo kann ich „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hamburg erledigen?
Geht „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hamburg online?
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Warum ist die Hilfe zur Pflege nachrangig zur Pflegeversicherung?
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Hilfe zur Pflege beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.