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Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht erledigen Sie in Hamburg bei: Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg-Altona

Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Spohrstraße 6, 22083 Hamburg

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Ernst-Mantius-Straße 8, 21029 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• Reisepass oder Personalausweis • Wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist: Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt (beispielsweise Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers, Vollstreckungsunterlagen)

Voraussetzungen

• Sie dürfen das Grundbuch nur einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. • Einsicht nehmen können Sie zum Beispiel • als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder • als Gläubigerin oder Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte (Nachweis erforderlich) oder • als Erbin oder Erbe. • Wenn Sie das Grundstück kaufen möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. • Wenn Sie das Grundbuch einsehen dürfen, können Sie eine Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. • Als Privatperson können Sie grundsätzlich keinen Online-Zugang zum Grundbuch erhalten. • Behörden, Notariate, Gerichte oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können unter bestimmten Voraussetzungen einen uneingeschränkten Online-Zugang zum Grundbuch erhalten (uneingeschränktes Abrufverfahren). • Wenn Sie häufig Grundbücher einsehen müssen oder wenn mit einer besonderen Eilbedürftigkeit zu rechnen ist, können Sie zum eingeschränkten Abrufverfahren zugelassen werden. Das kann der Fall sein, wenn Sie Grundbucheinsichten nehmen möchten als: • Rechtsanwälte, welche die Zwangsvollstreckung betreiben • Versicherungen • Banken • Versorgungsunternehmen

So läuft es ab

Grundbucheinsicht: • Sie beantragen die Einsicht in das Grundbuch persönlich oder schriftlich per Briefpost oder per Fax mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Sie können keine Anfrage per E-Mail stellen. Sie können ein Notariat beauftragen. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. • Sie erhalten Einsicht in das Grundbuch. Sie können zu den üblichen Geschäftszeiten des Grundbuchamtes Einsicht in das Grundbuch nehmen. • Sie können einen Grundbuchauszug beantragen. Grundbuchportal: Sie können einen Zugang zum Grundbuch-Portal beantragen. Diese Möglichkeit steht nur bestimmten staatlichen Stellen und Personen offen. Als Privatperson erhalten Sie keinen Zugang. • Sie öffnen das Grundbuch-Portal im Justizportal des Bundes und der Länder. • Sie wählen das Bundesland aus, in dem sich das Grundstück befindet. • Sie wählen „Zulassung“ und folgen den Anweisungen auf der sich öffnenden Seite, um einen Zugang zum Portal zu erhalten. • Sie erhalten Ihre Zugangsdaten. • Sobald Sie die Zugangsdaten haben, klicken Sie erneut auf das entsprechende Bundesland und wählen „Zugang“. • Sie geben Ihre Zugangsdaten ein. • Sie melden sich mit Ihren Zugangsdaten an. • Sie erhalten Einsicht in das Grundbuch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gut zu wissen

Das Grundbuch ist ein Register, das von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt wird. Es dokumentiert die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks – also wer Eigentümer oder Eigentümerin ist, welche Rechte Dritte daran haben und ob das Grundstück belastet ist. Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder sich über ein Grundstück informieren möchten, lohnt sich ein Blick ins Grundbuch. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Grundstücksgrundbücher, Wohnungsgrundbücher und Erbbaugrundbücher einsehen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister, Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Grundbuchauszug?
Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO) — dazu zählen regelmäßig Eigentümer und im Grundbuch eingetragene Berechtigte, etwa Gläubiger einer Grundschuld; Notare können das Grundbuch zudem im automatisierten Abrufverfahren einsehen (§ 133 GBO). Bloße Neugier oder ein bloßes Miet- oder Kaufinteresse genügt nicht: Kaufinteressenten legen in der Regel eine Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vor.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Grundbuchauszug?
Wer zur Einsicht berechtigt ist, kann eine Abschrift des Grundbuchs fordern; auf Verlangen wird sie beglaubigt (§ 12 GBO). Die beglaubigte Abschrift bestätigt amtlich die Übereinstimmung mit dem Grundbuchinhalt und wird häufig von Banken, Gerichten oder Behörden verlangt — für rein private Zwecke genügt meist der einfache Auszug.
Erfährt der Eigentümer, wer sein Grundbuch eingesehen hat?
Die Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie die Erteilung von Abschriften werden protokolliert, und der Grundstückseigentümer kann Auskunft aus diesem Protokoll verlangen (§ 12 Abs. 4 GBO). Eine Ausnahme gilt, wenn die Auskunft etwa strafrechtliche Ermittlungen oder die Arbeit von Sicherheitsbehörden gefährden würde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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