Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz · Hamburg

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Bei der Onlinebelehrung: • Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern/ Sorgeberechtigten hochladen; • Für die Prüfung einer Gebührenbefreiung muss ein geeigneter Nachweis hochgeladen werden Bei Vor-Ort-Belehrung: • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung • Wenn Sie außerhalb Hamburgs wohnen: schriftlicher Nachweis Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers in Hamburg. • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine von den Eltern unterschriebene Erklärung mitbringen, siehe Formulare und Downloads. • Wenn Sie eine Befreiung von den Gebühren beantragen möchten, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.

Voraussetzungen

• Sie möchten zum ersten Mal in einem Bereich arbeiten, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden und kommen mit diesen in Kontakt. • Es gibt keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel: Salmonellose, Shigellose). Onlinebelehrung: • Für die Onlinebelehrung müssen Sie sich bei der BundID mit Namen und Passwort registrieren • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, wird eine von den Eltern unterschriebene Erklärung benötigt, siehe Formulare und Downloads. Vor-Ort-Belehrung: • Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, muss eine erziehungsberechtigte Person oder eine dazu bevollmächtigte Person Sie zur Präsenzbelehrung begleiten. • Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen nutzen Sie bitte den Onlinedienst

So läuft es ab

Onlinebelehrung: • Sie geben Ihre persönlichen Daten ein • Sie laden ggf. Ihre Nachweise zur Gebührenbefreiung hoch • Sie schauen sich mehrere Filmsequenzen an und beantworten im Anschluss Fragen dazu • Wenn Sie zahlungspflichtig sind, bezahlen Sie online per Paypal; im Anschluss können Sie die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme für Ihren Arbeitgeber ausdrucken. • Haben Sie einen Nachweis zur Gebührenbefreiung hochgela-den, wird das nach Abschluss durch die Verwaltung geprüft und die Bescheinigung im Anschluss postalisch versandt. Vor-Ort-Belehrung: • Sie vereinbaren online einen Termin mit der zuständigen Stelle. • Wenn Sie die Belehrung für eine Gruppe beantragen möchten, wenden Sie sich per Mail an: belehrungen@eimsbuettel.hamburg.de . • Sie erscheinen persönlich im Bezirksamt Eimsbüttel mit den erforderlichen Unterlagen zu dem Termin. Adresse: Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, Zimmer 356 (Eingang Grindelberg 66), 20144 Hamburg • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, werden Sie von einer erziehungsberechtigten Person oder einer bevollmächtigten Person begleitet. • Die Belehrung wird durchgeführt. • Sie erklären schriftlich, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. • Sie zahlen die Gebühren per Überweisung. • Sie erhalten die Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) nach Zahlungseingang per Post.

Bearbeitungsdauer

Die Onlinebelehrung dauert ca. 20 Minuten. Die Vor-Ort-Belehrung dauert ca. 45 Minuten.

Gut zu wissen

Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine verpflichtende Aufklärung über hygienische Regeln und Tätigkeitsverbote, die Sie benötigen, bevor sie in Bereichen mit Lebensmitteln arbeiten. Die Belehrung soll sicherstellen, dass Sie wissen, welche Krankheiten oder Symptome sie sofort melden müssen (zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Hepatitis A, bestimmte Hautinfektionen). Sie erfahren, wann sie nicht arbeiten dürfen, um keine Infektionen zu verbreiten. Über die Belehrung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Arbeitsaufnahme vorgelegen. Typische Bereiche sind Lebensmittelbetriebe (Restaurant, Küche, Bäckerei, Kantine, Metzgerei), Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schule) und der Gesundheitsbereich.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Gesundheit - Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz · Hamburg, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns