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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Hamburg bei: Fahrerlaubnis Neuerteilung · Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Fahrerlaubnis Neuerteilung · Hamburg

Süderstr. 140-142, 20537 Hamburg

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • aktuelles biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter) • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate • Terminbestätigung • sofern vorhanden: die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis • falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Akte an den Landesbetrieb Verkehr nach Hamburg übersandt wurde • falls Ihre ursprüngliche Führerscheinklasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe zusätzlich für Führerscheine für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder (Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T): • Sehtest (zum Beispiel durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E): • Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum • Ärztliche Gutachten für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV (Hausarzt bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen), Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum

Voraussetzungen

• Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg. • Falls Ihnen eine Sperrfrist erteilt wurde, muss diese vor der Neuerteilung abgelaufen sein (Den Antrag können Sie bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen). • Sie können nachweisen, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs befähigt und geeignet sind. Die genauen Anforderungen für die Neuerteilung können im Einzelfall stark variieren, konkrete Voraussetzungen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin mitgeteilt.

So läuft es ab

• Sie buchen online einen Termin zur Beratung. • Der genaue Verfahrensablauf bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis variiert je nach Einzelfall und wird Ihnen bei Ihrem Termin vor Ort genauer erläutert. Eine persönliche Vorsprache ist daher zunächst zwingend erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 6 Wochen.

Fristen

Die Beantragung der Neuerteilung ist ausschließlich im Standort LBV-Mitte möglich. Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt. Die reguläre Fahrerlaubnis wird dann in der Regel unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt. Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen. Terminbuchung • Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten). • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein • Danach wählen Sie: Neuerteilung nach Entzug (Beratung) • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren. • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail. • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Gut zu wissen

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder die Führerscheinstelle entzogen wurde, sind Sie nicht mehr berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Sie können eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen, nachdem die gegebenenfalls gesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass Ihre Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Alle dafür notwendigen Schritte werden Ihnen bei einem Termin vor Ort mitgeteilt.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Fahrerlaubnis Neuerteilung · Hamburg, Süderstr. 140-142, 20537 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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