Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Einbürgerung beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Behörde für Inneres und Sport · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Behörde für Inneres und Sport · Hamburg

Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Gültiger Nationalpass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild • Gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse • wenn Sie Schüler oder Schülerin sind: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Sie Student oder Studentin sind: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid / Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung) • wenn Sie selbstständig sind: Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis über den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung) • Mietvertrag • Nachweis Krankenversicherungsschutz • Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung) • Nachweise über die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat „Leben in Deutschland/Einbürgerungstest“) ab einem Alter von 16 Jahren • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss) • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils • Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung werden ab einem Alter von 16 Jahren bei der persönlichen Vorsprache abgegeben. Je nach Einzelfall können weniger, weitere oder andere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Voraussetzungen

• Sie halten sich seit mehreren Jahren rechtmäßig gewöhnlich in Deutschland auf. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt. • Sie sind in der Lage, für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne den Bezug bestimmter öffentlicher Leistungen selbst zu sorgen. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1). • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse, die Sie gegebenenfalls durch einen Einbürgerungstest nachweisen. • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet. Das heißt insbesondere, dass Sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehepartnern oder Ehepartnerinnen verheiratet sind. • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab (ab einem Alter von 16 Jahren) Je nach Lage Ihres Einzelfalls können weniger, weitere oder andere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle kann Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend informieren.

So läuft es ab

Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, online die Fragen des „Quick-Checks“ zu beantworten. Nach vollständiger Beantwortung der Abfrage-Maske wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, vorbehaltlich einer späteren Prüfung, erfüllen. Über das Serviceportal der Einbürgerungsabteilung haben Sie die Möglichkeit, mit der Abteilung Kontakt aufzunehmen, sofern weitere spezifische Fragen bestehen. • Sie reichen Ihren Antrag auf Einbürgerung zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den Online-Dienst ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. Die nachgeforderten Unterlagen können Sie immer über das Serviceportal mit Angabe Ihres Aktenzeichens digital einreichen. • Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn die für Ihre Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind und der zuständigen Stelle alle nötigen Unterlagen und Informationen vorliegen. • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Behörden und Ämter an Ihrem Verfahren. • Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, benachrichtigt die zuständige Stelle Sie schriftlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehr als 14 Monate.

Gut zu wissen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben, • als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen, • außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen. Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen für die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Wie Ihre Einbürgerung erfolgen kann ist von Ihren individuellen Verhältnissen abhängig. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Behörde für Inneres und Sport · Hamburg, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns